Feldkirch - Emeran B. oder Pater Johannes, der als Lehrer im Internat des Klosters Mehrerau mehreren Buben sexuelle Gewalt angetan haben soll, bleibt weiter unauffindbar. "Haben Sie die Adresse jetzt?", will Richterin Birgit Vetter zu Beginn des dritten Prozesstages von Anwalt Sanjay Doshi wissen. "Nein, woher auch?", fragt dieser schulterzuckend. Doshi vertritt einen 46-jährigen ehemaligen Schüler, der angibt, von B. vergewaltigt worden zu sein und der das Kloster nun auf Schadenersatz von 135.000 Euro klagt.
Auch ein halbes Jahr nach Prozessbeginn gibt das Kloster Mehrerau die Adresse des Mitbruders nicht bekannt. Man fürchtet um die Gesundheit des Mannes. Wieder genesen von einem Schwächeanfall, der ihn just in der Nacht vor seiner geplanten Zeugenaussage im Juli ereilte, ist hingegen Altabt Kassian (Otto) Lauterer.
Der 78-Jährige, der 40 Jahre lang das Kloster leitete, gab am Donnerstag zu, Fehler gemacht zu haben. Er habe 1968, als ihm vom Prior erzählt wurde, B. sei wegen sexuellen Missbrauchs von der Polizei verhört worden, nicht nachgefragt. Auch einen Zettel zu diesem Vorfall im Personalakt, von dem er nicht wisse, wer ihn hinzugefügt und später wieder entfernt habe, hätte er nicht so ernst genommen.
Dass Pater Johannes bereits 1968 verurteilt worden ist, habe er nicht gewusst, sagte der Altabt. "Davon war ja auch weder in den Medien zu lesen, noch hat die Schulbehörde davon erfahren." Der Geistliche sieht einen weiteren Fehler: 1982, als ihn die Eltern des Klägers mit der Tat konfrontierten, habe er nicht nach Details gefragt.
Lauterer war peinlichst bemüht, B., den er 1981 zum Internatsleiter machte, als seinen Befehlsempfänger darzustellen. Schließlich geht es im Zivilprozess um die Verjährungsfrage. War der Regens entscheidungsbefugt, ein Machthaber - was Zeugen im Widerspruch zum Altabt aussagen -, kann sich das Kloster Mehrerau nicht einfach auf die Verjährung berufen.
Der Prozess am Landesgericht Feldkirch wird voraussichtlich im Jänner fortgesetzt. (Jutta Berger, DER STANDARD, 12.10.2012)