Wiener Neustadt - Der im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess unter anderem nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen angeklagte und von diesem Vorwurf rechtskräftig freigesprochene VGT-Obmann Martin Balluch (Verein gegen Tierfabriken) hat eigenen Angaben zufolge von einem Gutachter aus dem Verfahren 35.000 Euro erhalten. Er hatte den linguistischen Sachverständigen Wolfgang Schweiger auf Schadenersatz geklagt. Der Sachverständige habe von sich aus die 35.000 Euro geboten, um einem Zivilprozess zu entgehen, erklärte Balluch am Freitag in einer Aussendung.

Balluch durch Gutachten belastet

Vereinbarungsgemäß habe er daraufhin die Zivilklage zurückgezogen, so Balluch. Der VGT-Obmann war durch das Gutachten Schweigers belastet worden. Die Expertise war fehlerhaft, ein Verfahren gegen den Grazer Sachverständigen, einen pensionierten Deutschlehrer, wurde im Juni mit der Begründung eingestellt, dass kein Fälschungsvorsatz erkennbar gewesen sei. Nach Ablehnung eines Fortführungsantrags brachte Balluch eine Zivilklage ein.

In dem Gutachten Schweigers ging es um die Urheberschaft von Bekennerschreiben zu Brandstiftungen. Balluch wertete die Schadensersatzzahlung als "Schuldeingeständnis" und forderte Konsequenzen seitens der Justiz: So dürfe der von der Staatsanwaltschaft ausgewählte Gutachter in einem Prozess nicht als neutral gelten, "sondern es muss der Verteidigung erlaubt sein, einen Gegengutachter zu stellen, der auch vom Gericht gehört wird." Darüber hinaus verlangt der VGT-Obmann die Streichung Schweigers aus der Liste der Sachverständigen. (APA, 12.10.2012)