Salzburg - Ein Zweitwohnsitzer fühlt sich von der Stadt Salzburg "unsachlich diskriminiert": Weil er keine Ausnahmebewilligung für die Einfahrt in die Fußgängerzone bekommen hat, Hotelgäste mit einem Code die Poller aber sehr wohl passieren können, brachte der 68-Jährige eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Die Verordnung verstoße gegen Gleichheitsgrundsatz, lautet die Begründung.

Gerichtliche Entscheidung bis Sommer 2013

"Wir haben das Vorverfahren eingeleitet", bestätigte am Freitag VfGH-Sprecher Christian Neuwirth im Gespräch mit der Austria Presse Agentur einen entsprechenden Bericht der Kronen Zeitung. Der Magistrat musste eine Stellungnahme abgeben. Eine gerichtliche Entscheidung wird bis zum Sommer 2013 erwartet - die Verfahrensdauer beträgt im Schnitt neun Monate, die Beschwerde war vor etwa einem Monat eingegangen. Der Besitzer einer Immobilie in der Altstadt argumentierte, er könne der Erhaltungspflicht für das denkmalgeschützte Haus, in dem er seinen Nebenwohnsitz angemeldet hat, nicht nachkommen; er müsse dafür mit seinem Fahrzeug zufahren dürfen.

Stadtrat steht zu Codes

Planungsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste) brachte gegen den Vorwurf vor, dass "Hotelgäste in der Verordnung nicht ausgenommen" seien. Es sei aber politischer Wunsch und auch Konsens gewesen, dass Hotelgäste zufahren dürfen, damit sie ihr Gepäck abladen können. Über die Code-Regelung sei hier innerhalb des gesetzlichen Rahmens ein Weg gefunden worden. Mit der Eingabe eines Zahlencodes würden die Poller automatisch in den Boden fahren. (APA, red, DER STANDARD, 13./14.10.2012)