SPÖ und ÖVP haben sich weitgehend darauf geeinigt, wie die Besteuerung von Bauerneinkommen künftig auszusehen hat. Die Einheitswerte, die vom ehemaligen ÖVP-Finanzminister und Vizekanzler Josef Pröll erst 2008 von 65.500 auf 100.000 Euro hinaufgesetzt worden waren, werden mit 75.000 Euro fest gelegt. Die SPÖ war mit 30.000 Euro in die Verhandlungen gegangen.

Bis zu diesem Wert müssen Bauern keine Aufzeichnungen führen und nur 39 Prozent des Gewinns pauschal versteuern. Außerdem dürfte die aktuelle Grenze, ab der lediglich einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu machen ist, von derzeit 150.000 Euro auf 130.000 Euro zurückgeschraubt werden, schreibt die Online-Ausgabe des Agrarmagazins dlz. Künftig sollen auch Agrarförderungen, und zwar die Direktzahlungen, teilweise in die Steuererklärung einfließen müssen, so das Magazin. (ruz, DER STANDARD, 16.10.2012)