STANDARD: Weshalb haben Sie sich über Ihre Studiengebühren beim Verfassungsgerichtshof beschwert?

Wöckinger: Ich habe die Diskussion rund um die Studiengebühren aufmerksam verfolgt - und fand das Vorgehen des Wissenschaftsministeriums in diesem Punkt unmöglich. Offensichtlich war es eine rein politische Geschichte, dass die Universitäten autonom Studiengebühren einheben sollten. Weil der Wissenschaftsminister keine Mehrheit im Nationalrat dafür fand, hat er einfach versucht, Gebühren mit juristischen Taschenspielertricks durchzusetzen. So eine wichtige Entscheidung für die Universitäten muss aber im Parlament getroffen werden. Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

STANDARD: Warum wurden Ihnen Studiengebühren vorgeschrieben?

Wöckinger: Weil ich schon zu lange studiere. Ich habe ein Doppelstudium gemacht und nebenher immer arbeiten müssen. Ich sehe aber nicht ein, warum ich dafür mit Studiengebühren bestraft werden soll.

STANDARD: Was waren Ihre ersten Schritte dagegen?

Wöckinger: Auf der Universität Wien musste ich einen Vorausbescheid beantragen, der mir Auskunft gab, ob ich zahlen muss. Dagegen habe ich dann berufen. Durch die universitären Gremien ging die Berufung dann sehr schnell, weil es auch hier ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit gibt.

STANDARD: Die endgültige Entscheidung soll 2013 fallen. Werden Sie im nächsten Semester Studiengebühren zahlen?

Wöckinger: Der VfGH hat den Unis geraten, mit der Einhebung vorsichtig zu sein. Ich hoffe, dass der Senat der Uni Wien akzeptiert, dass es verfassungsrechtliche Grenzen gibt. Wenn meiner Beschwerde stattgegeben wird, muss die Satzung der Uni Wien aufgehoben werden. Ich hoffe, dass es danach keine Studiengebühren gibt; vor allem, weil sich die soziale Situation der Studierenden immer mehr verschlechtert.

STANDARD: Ist der Widerstand und die Klagsbereitschaft der Studierenden gestiegen?

Wöckinger: Es gibt eine widerständige Tendenz der Studierenden, weil sie in den letzten Jahren immer wieder zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet wurden. (Oona Kroisleitner, DER STANDARD, 18.10.2012)