Wien - Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien gekippt, wonach die Hausdurchsuchung bei Karl-Heinz Grassers Steuerberater Peter Haunold gesetzeswidrig war. Laut OGH sind auch Hausdurchsuchungen bei Personen möglich, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.

Allerdings stellte das Höchstgericht am Donnerstag klar, dass nur jene Dokumente beschlagnahmt werden dürfen, die vom Berufsgeheimnis nicht erfasst sind. Das OLG Wien dagegen hatte argumentiert, dass die Hausdurchsuchungen bei Haunold unrechtmäßig waren, weil gegen ihn kein dringender Tatverdacht vorliege. (Andreas Schnauder, derStandard.at, 18.10.2012)