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Nidal Hasan war als Psychiater beim US-Militär tätig.

Foto: REUTERS/Bell County Sheriff's Office

Washington - Der mutmaßliche Todesschütze vom US-Militärstützpunkt Fort Hood muss mit einer Zwangsrasur seines Bartes rechnen. Die Militärrichter eines Berufungsgerichts entschieden am Donnerstag, dass die Entfernung des Barts von dem Angeklagten erwartet werden kann. Der US-Soldat Nidal Hasan wird beschuldigt, im November 2009 auf der Militärbasis Fort Hood im Bundesstaat Texas zwölf Kameraden und einen Zivilisten erschossen sowie 32 weitere Menschen verletzt zu haben.

Die Anklage forderte bei einer Anhörung vor einem Militärgericht in Fort Belvoir im Bundesstaat Virginia vor einer Woche, dass sich Hasan für den Prozess rasiere. Die Verteidiger des mutmaßlichen Sympathisanten des Terrornetzwerks Al-Kaida argumentierten dagegen: Das Gericht habe kein Recht, die Gesichtsbehaarung zwangsweise entfernen zu lassen. Dieser trage den Bart als Zeichen seines muslimischen Glaubens.

Kein Recht auf Bart beim Militär

Das militärische Berufungsgericht befand nunmehr, dass das Gesetz über die religiösen Freiheiten für einen Angehörigen des Militärs nicht das Recht beinhalte, in Uniform einen Bart zu tragen. Es sprach Hasan zugleich die "ernsthafte religiöse Überzeugung" ab. In jedem Falle gehe die Bestimmung des Militärrechts vor, dass Soldaten keine Bärte tragen dürften. Die Richter bestätigten das bereits ergangene Urteil über eine Strafzahlung von 1.000 Dollar wegen Barttragens in sechs Fällen.

Der Beginn des Prozesses gegen Hasan wurde bereits mehrfach verschoben. Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe. Hasan, der als Psychiater beim US-Militär tätig war, wurde nach dem Massaker von der Polizei angeschossen und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt.

Kurz nach der Tat wurde bekannt, dass Hasan mit dem radikalislamischen Prediger Anwar al-Awlaki in Kontakt gestanden war, der im vergangenen September bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet wurde. (APA, 19.10.2012)