Wien - Eine Reform des Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) ist schon vor einiger Zeit in Aussicht gestellt worden. Die Novelle dürfte nach Aussagen von Justizministerin Beatrix Karl vom Juli auf die Streichung der Passage hinauslaufen, die der kriminellen Organisation "erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft" als Ziel vorschreibt. Dieser Ankündigung war eine Evaluierung des Paragrafen durch die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf von der Universität Wien vorausgegangen. Ihr 137-seitiger Bericht liegt nun dem Parlament vor. Er beinhaltet im Wesentlichen vier Optionen für die Gesetzesreparatur.

Die Möglichkeiten reichten von der Streichung des Paragrafen über Präzisierungen und dem Einführen eines Tatausschließungsgrunds bis hin zu alternativen Beschränkungsmöglichkeiten. Die bevorzugte Variante der Expertin war dabei die Präsizierung und Einschränkung des Gesetzes, was auch der Favorit der Ministerin sein dürfte. Mit der Streichung würde man jedenfalls "zu den Ursprüngen der Bekämpfung organisierter Kriminalität zurückkehren", heißt es in dem der APA vorliegenden Bericht.

"Wir werden das in einem der nächsten Justizausschüsse diskutieren", sagte ein Sprecher der Ressortchefin. Ob man gleich mit einem Entwurf für die Novelle in den Ausschuss gehen oder zunächst den Evaluierungsbericht diskutieren wird, ist laut dem Sprecher noch unklar. Die ursprünglich für diesen Herbst angekündigte Reform ist zwar fix, der angepeilte Zeitplan dürfte aber nicht halten. Eine Diskussion im Ausschuss soll es "spätestens im Frühjahr 2013" geben.

Variante eins ist die Streichung des 278a. Dies wäre möglich, weil internationale Vorgaben zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus durch andere Paragrafen gedeckt sind. U.a. weil der "größere Unwert mafiöser Strukturen" in anderen Gesetzesteilen aber nur unzureichend abgebildet ist, sei dies "nicht zu empfehlen", so der Bericht.

Als zweite Möglichkeit wird die Präzisierung und Einschränkung verschiedener Formulierungen des Paragrafen vorgeschlagen. Dies wird als "möglich und sachgerecht" empfohlen. Neben der Streichung des "erheblichen Einflusses auf Politik oder Wirtschaft" könnte nach Meinung Reindl-Krauskopfs auch die Phrase "auf längere Zeit" wegfallen, weil sie verglichen mit anderen Merkmalen keinen Mehrwert berge. Weitere Präzisierungen könnten ebenfalls der Einschränkung des betroffenen Personenkreises dienen.

Die Einführung eines Tatausschließungsgrundes - also eine Definiton, wann eine Tat nicht strafbar wäre - in das Gesetz wäre Variante Nummer drei. Diese ist laut dem Bericht zwar möglich, wird aber als "nicht zweckmäßig" bezeichnet. Bisherige Unsicherheiten mit dem Paragrafen würden dadurch noch verschärft, zumal auch die Vorbildregelung dafür (einen solchen Tatausschließungsgrund sieht Paragraf 278c vor, in dem es um terroristische Straftaten geht, Anm.) in Kritik steht, wird argumentiert.

Zu guter Letzt werden auch noch alternative Beschränkungsmöglichkeiten genannt. Diese kämen in Frage, wenn es beispielsweise lediglich als "unverhältnismäßig" empfunden würde, dass Ergebnisse eines großen Lauschangriffs rein für den Nachweis der Beteiligung an einer kriminellen Organisation herangezogen werden.

Der Mafia-Paragraf geriet vor allem durch den Tierschützer-Prozess in Kritik. 13 Aktivisten verschiedener Tierschutz-Gruppierungen mussten sich 14 Monate wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Im Mai 2011 wurden sie schließlich von diesem Vorwurf freigesprochen, mittlerweile ist der Freispruch auch rechtskräftig. (APA, 21.10.2012)