Durch den auf der Webseite http://derStandard.at am 25. November 2011 veröffentlichten Artikel mit der Überschrift "Spitzelvorwurf gegen Kabeg-Vorstand" und der Subüberschrift "Laut einem Protokoll soll die Chefin der Kärntner Landesspitäler, Ines Manegold, die Bespitzelung einer Betriebsversammlung von Ärzten angeordnet haben." und den darin erhobenen Vorwurf, der Ing. Kurt Scheuch sei "Spiritus Rector" der Bespitzelungsaktion, wurde in genanntem Medium in Bezug auf Ing. Kurt Scheuch der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1, Abs. 2 StGB hergestellt.

Für die dadurch erlittene Kränkung ist die "derStandard.at GmbH" schuldig, Ing. Kurt Scheuch eine Entschädigung gemäß § 6 Abs. 1 MedienG zu zahlen.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Gerichtsabteilung 31
Wien, 15. Mai 2012
Mag. Dr. Stefan Apostol, Richter