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Die Frage bleibt offen, wie viel Gold genau in New York, London und Paris liegt.

Foto: dapd/Deutsche Bundesbank

Berlin - Der Bundesrechnungshof verlangt eine regelmäßige physische Kontrolle der im Ausland lagernden deutschen Goldreserven. In einem  Bericht an den Bundestags-Haushaltsausschuss begründen die Prüfer ihre Forderung vor allem mit dem hohen Wert des Goldschatzes: Er beläuft sich auf 3396 Tonnen im Wert von 132,9 Milliarden Euro. Verwahrt werden die Barren von der Bundesbank in eigenen Tresoren in Frankfurt, aber auch an drei Lagerstellen im Ausland: Bei der US-Notenbank Fed in New York, der französischen Nationalbank in Paris und der britischen Zentralbank in London. Die Bundesbank hielt es bislang nicht für notwendig, die Barren selbst zu zählen und den Goldgehalt zu prüfen - sie vertraut dem guten Ruf ihrer Partner-Notenbanken.

Im Februar hatte der außenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Philipp Mißfelder, die Lagerstätte der Goldreserven in New York besucht. Mit dem Wunsch, auch in Paris und London nach dem Rechten zu sehen, war er aber bei der Bundesbank abgeblitzt. Ihr reichen die schriftlichen Zusicherungen der Lagerstätten aus.

Dagegen sieht sich der Rechnungshof dem Prinzip "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" verpflichtet. In seinem Bericht heißt es: "Angesichts des hohen Wertes der bei ausländischen Notenbanken gelagerten Goldbestände und der Tatsache, dass diese noch nie aufgenommen wurden, hält es der Bundesrechnungshof daher handelsrechtlich für erforderlich, auch die bei ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände in regelmäßigen Zeitabständen mittels geeigneter Stichproben körperlich aufzunehmen." Im Klartext: Deutsche Beamte sollen das Gold in die Hand nehmen und prüfen, ob alles in Ordnung ist.

Der Rechnungshof empfiehlt der Bundesbank deshalb, mit den drei ausländischen Notenbanken ein Recht zur physischen Prüfung der Bestände auszuhandeln. Mit der Umsetzung dieser Empfehlung habe die Bundesbank begonnen, heißt es in dem Bericht. Dagegen schreibt Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele in einem Reuters vorliegenden Brief an Rechnungshof-Präsident Dieter Engels, das stimme so nicht: Zwar spreche man über weitere Prüfrechte, aber nicht mit dem Ziel einer Prüfung im Sinne des Rechnungshofs. Eine solche Inventur sei rechtlich nicht notwendig und bei den ausländischen Lagerstellen auch gar nicht möglich. Der Streit zwischen den beiden Behörden geht also weiter und dürfte auch den Bundestags-Haushaltsausschuss weiter beschäftigen.

Dreifach gesicherte Goldkammer unter Frankfurt

Auf Druck der Bundesbank wurden in dem Bericht zahlreiche Stellen mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse der Lagerstätten geschwärzt. Vor allem bleibt offen, wie viel Gold genau in New York, London und Paris liegt. Die in Frankfurt verwahrten Bestände bestehen aus 82.857 Barren, die überwiegend in verplombten Containern mit je 50 Barren lagern. Diese werden in vier separat verschlossenen Tresorboxen aufbewahrt. 6183 Barren lagern in Regalen in einem separaten Tresor - der Goldkammer. Zu den Sicherheitsmaßnahmen heißt es: "Der Tresoraußenverschluss steht unter Zweifach-, die Innenverschlüsse und die Goldkammer unter einem Dreifachverschluss." Anders als bei den Lagerstellen im Ausland hat die Bundesbank die von ihr bewachten Gold-Barren dem Rechnungshof zufolge mindestens einmal gezählt und gewogen.

In dem Bericht kritisiert der Rechnungshof auch, dass die Bundesbank nicht über ein dokumentiertes Lagerstellenkonzept verfüge, um über die Auswahl der Lagerplätze zu entscheiden. Die Bundesbank habe zugesagt, ein solches Konzept zeitnah zu erarbeiten, heißt es. Dem Bericht zufolge muss die Bundesbank für die Gold-Verwahrung in New York und Paris nichts bezahlen. Dagegen würden in London pro Barren und Nacht 0,035 Pfund fällig. Zudem bestehe kein Versicherungsschutz. Die Bundesbank baut wegen der Kosten seit Jahren ihren Bestand in London ab.

Dem Bericht zufolge hat die Bundesbank außerdem beschlossen, in den kommenden drei Jahren jeweils 50 Tonnen des bei der Fed in New York liegenden Goldes nach Deutschland zu bringen, um es hierzulande einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Zweifel an der Zuverlässigkeit der Auslands-Lagerstätten weist sie jedoch vehement zurück. "Bei unseren Partnernotenbanken handelt es sich um Adressen von allerhöchster Reputation und Bonität." (Reuters, 22.10.2012)