Bild nicht mehr verfügbar.

Wenn Dubai einen internationalen Haftbefehl ausstellt, wäre ein zweites Verfahren in Österreich möglich.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien - Am Sonntag ist der oberösterreichische Mediziner Eugen Adelsmayr in Abwesenheit in Dubai erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Oberstaatsanwaltschaft kann binnen 30 Tagen berufen.

Der 53-jährige Bad Ischler wird definitiv keine Berufung einlegen - dafür müsste er persönlich anwesend sein und könnte verhaftet werden. "Ich bin nur müde, es ist wahnsinnig anstrengend", sagte er am Dienstag im Gespräch mit der APA. Ein zweites Verfahren in Österreich ist möglich, das die Folgen des Urteils in Bezug auf Reisefreiheit abmindert.

Adelsmayr in Österreich sicher

"Im konkreten Fall muss man abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird und ob Dubai tatsächlich einen internationalen Haftbefehl ausstellt und diesen Interpol zur Ausschreibung übermittelt", sagte der für Strafrecht zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek.

Sollte es schließlich einen internationalen Haftbefehl geben, prüft jeder Staat für sich, ob er den Haftbefehl weiterverfolgt. In Österreich selbst ist Adelsmayr auf jeden Fall sicher, da eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden.

Keine Auslieferung bei Todesstrafe

Sollte es den internationalen Haftbefehl geben, ist der "nächste Schritt zu prüfen, ob ein Inlandsverfahren durchgeführt wird", so Pilnacek. Dafür müsste Dubai allerdings die Verfahrensunterlagen nach Österreich übermitteln und um "Verfolgung im Inland" ersuchen. Dem muss Österreich aber nicht Folge leisten, sondern es kann selbst ein Verfahren durchführen.

Endet dieses mit "Einstellung bzw. Freispruch wäre er (Adelsmayr, Anm.) in Europa jedenfalls sicher - weil die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union daran gebunden wären". Eine Sperrwirkung für die gesamte EU hätte auch die Verhängung der Todesstrafe in Dubai. Denn die EU liefert Bürger, denen die Todesstrafe droht, nicht aus.

Adelsmayr hofft auf internationalen Haftbefehl

Der Bad Ischler "hofft auf einen internationalen Haftbefehl", damit "in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut wird und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können", so Adelsmayr.

Dem Intensivmediziner war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Adelsmayr hatte dies bestritten, mehrere Gutachten hatten den österreichischen Arzt zudem entlastet.

"Nichts lieber als ein ruhiges Leben in Anonymität"

Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe verlangt, das Gericht den 53-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. "Ich bin populär als Verurteilter in einer Mordgeschichte. Da ist das Strafausmaß irrelevant, der Schuldspruch in der Mordanklage ist das belastende", sagte Adelsmayr. Ihm wäre "nichts lieber als ein ruhiges Leben in Anonymität".

Maßgeblich am Prozess gegen den Bad Ischler beteiligt sind ehemaligen Kollegen, die das Verfahren initiiert hatten. "Auch wenn sie mich freigesprochen hätten, wäre es für mich noch nicht zu Ende gewesen. Es kann nicht der Gerechtigkeit letzter Schluss sein, dass man mich in Ruhe lässt und meine Widersacher ungeschoren davonkommen", sagte der 53-Jährige. (APA, 23.10.2012)