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Beyonce und Jay-Z  bei den Golden Globe Awards 2009 in Beverly Hills.

Foto: dapd/Matt Sayles

New York - Das Promi-Paar Beyonce (31) und Jay-Z darf den Namen seiner Tochter Blue Ivy nicht als Markenzeichen schützen lassen. Das entschied US-Medienberichten vom Dienstag zufolge ein Gericht in Boston. Beyonce habe bereits im Jänner kurz nach der Geburt ihrer Tochter einen Antrag gestellt, um deren Namen Blue Ivy ins Markenregister eintragen zu lassen - unter anderem auch, um ihn für eine eigene Baby-Produktlinie nutzen zu können.

Daraufhin sei es zu einem mehrmonatigen Rechtsstreit mit einem Hochzeitsveranstalter in Boston namens Blue Ivy Events gekommen, den die Firma in der vergangenen Woche gewonnen habe. (APA, 23.10.2012)