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Der Universitätsratsvorsitzende kürt gemeinsam mit dem Senatsvorsitzenden den Rektor der Universität. Im Bild: Die Rektorin der Akademie der Bildenden Künste, Eva Blimlinger und Universitätsratsvorsitzender Alfred Brogyányi.

Foto: apa/Hochmuth

Die Universitätsräte sind mächtig. Erst im April hat dieses Gremium der Universität Klagenfurt die Muskeln spielen lassen und den damaligen Rektor Heinrich C. Mayr abberufen. Gegen den Willen der Angehörigen der Universität. Derzeit werden viele Räte neu besetzt, da ihre fünfjährige Funktionsperiode ausläuft. Es wird erst die zweite Amtszeit der Uni-Räte sein. Da jeder Rat zweimal antreten darf, werden ab 1. März 2013 viele neue Gesichter in dem hohen Gremium zu sehen sein.

Fünf, sieben oder neun Mitglieder

Die Universitätsräte in Österreich sind eine Art "Aufsichtsrat" der Universitäten. Die Räte wurden im Zuge der Universitätsreform im Jahr 2002 eingeführt. Damals wurde die Autonomie der Unis eingeläutet. Der Uni-Rat besteht je nach Universität aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern. Eine Hälfte der Mitglieder wird vom Senat der Universität - die Mitglieder zum größten Teil Professoren, aber auch Dozenten, Universitätspersonal und Studierenden sind vertreten - bestimmt. Die andere Hälfte der Mitglieder des Uni-Rates wird auf Vorschlag des Wissenschaftsministeriums von der Regierung besetzt. Die Räte wählen anschließend ein zusätzliches Mitglied.

Wenige Vorgaben für Personalwahl

Das Gesetz gibt nur wenige Vorgaben darüber, wer in diesem Gremium sitzen darf. Aktive Politiker und Angehörige sind ausgeschlossen, vierzig Prozent der Räte müssen Frauen sein. Ansonsten heißt es lediglich, dass es sich um Personen handeln muss, die in "verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können". Aus dementsprechend unterschiedlichen Bereichen kommen die Universitätsräte. Vom Bankdirektor bis zur ehemaligen Landeshauptfrau über renommierte Wissenschaftler aus dem Ausland sind alle dabei.

Zu den Aufgaben des Uni-Rates gehört unter anderem die Genehmigung des Entwicklungsplanes und des Organisationsplanes der Universität. Auch der Budgetentwurf muss vom Rat abgesegnet werden. In die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit rücken die Räte vor allem dann, wenn ein neuer Rektor bestimmt wird. Dazu wählt der Rat aus einem Dreiervorschlag des Senates. Der Uni-Rat kann zudem den Rektor oder Vizerektoren abberufen.

Uni Wien setzt auf Wissenschaftler

An der Universität Wien, der größten Uni des Landes, hat man sich dazu entschieden den Rat mit Wissenschaftlern aus dem Ausland zu besetzen. "Wir haben Professoren aus der Schweiz, den Niederlanden und Deutschland angefragt", erklärt der Senatsvorsitzende Helmut Fuchs, wie jene Personen ausgewählt werden, die später die strategische Ausrichtung der Universität mitbestimmen. Ein weiteres Kriterium sei, dass sich die Personen bereits mit der Selbstverwaltung von Universitäten beschäftigt haben und hochschulpolitische Erfahrung haben.

Im Jahr 2002 war befürchtet worden, dass mit den Uni-Räten auch der Einfluss der Politik auf die Hochschulen steigen wird. Das kann Fuchs allerdings nicht bestätigen. Mit dem Teil der Räte, die vom Ministerium bestimmt werden, hätte man in der jüngsten Vergangenheit durchwegs gute Erfahrungen gemacht, so Fuchs. Dasselbe erklärt auch Max Kothbauer, Universitätsratsvorsitzender an der Uni Wien. Die Politik habe sich bei der Personalauswahl an der üblichen Praxis der Universität orientiert, so der Vizepräsident der Österreichischen Nationalbank.

Einfluss der Politik

Im Wissenschaftsministerium heißt es auf Anfrage, dass man sich "um eine stimmige, den jeweiligen Anforderungen der Universitäten entsprechende Auswahl an Universitätsräten bemüht". Im Ministerium zieht man eine durchwegs positive Bilanz über das noch relativ junge Gremium. "Die Einführung der Universitätsautonomie mit dem Universitätsgesetz 2002 hat sich sehr bewährt, ebenfalls das Einsetzen weisungsfreier Universitätsräte als Aufsichtsorgan der Universitäten, die zum Erfolg der Universitäten in den vergangenen zehn Jahren wesentlich beigetragen haben", heißt es.

ÖH: Entdemokratisierung der Uni

Die Studierendenvertreter sehen das anders. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist nach wie vor unzufrieden mit den Änderungen durch das Universitätsgesetz im Jahr 2002. "Grundsätzlich bedeutet das Konzept Universitätsrat eine Entdemokratisierung der Uni, weil hier Entscheidungen außerhalb der Institution und nicht durch das oberste demokratisch legitimierte Gremium der Universität, den Senat, getroffen werden", so ÖH-Generalsekretär Peter Grabuschnig. Die Studierendenvertreter kritisieren zudem, dass Universitätsräte aus der "Wirtschaft oder Industrie", betriebswirtschaftliche Maßstäbe an die Führung einer Universität anlegen würden.

Kurt Grünwald, Wissenschaftssprecher der Grünen, hat sich im Jahr 2002 gegen die Uni-Reformen ausgesprochen. Heute sagt er, dass die Qualität des Personals der Uni-Räte "extrem unterschiedlich" ist. Politik und Senat hätten teilweise "Fehlgriffe" gemacht und ehemalige Bankdirektoren gewählt weil sie glaubten, dass diese durch ihren Einfluss mehr budgetäre Mittel aufstellen könnten. Wie die ÖH spricht sich auch Grünewald dafür aus, die Senate als demokratische legitimiertes Organ zu stärken. Er kritisiert, dass der Uni-Rat in allen Belangen "das letzte Wort" hat und der Senat in vielen Bereichen nur ein Anhörungsrecht.

"Ideenlieferant"

Für den Universitätsratsvorsitzenden der Uni Wien geht die Einführung der Uni-Räte mit der Autonomie der Universitäten einher. Diese sorge für größere Unabhängigkeit von der Politik, so Kothbauer. Er sieht in der Mitwirkung an der Erstellung des Organisationsplanes eine der wichtigsten Aufgaben des Rates. Es sei "spannend" sich zu überlegen, wie man die organisatorischen Möglichkeiten ausschöpfe. Zudem sei es wichtig, die Arbeit des Rektorates zu hinterfragen und ein "Ideenlieferant" zu sein.

Die Senate hatten mit der Einführung der Uni-Räte um ihre Mitbestimmungsrechte gefürchtet. Da teilweise unterschiedlichen Interessen bestehen, ist das Verhältnis an manchen Unis gespannt. An der Universität Wien funktioniert die Zusammenarbeit allerdings "hervorragend". Das versichern beide Seiten. Senatsvorsitzender Fuchs gibt allerdings zu bedenken: "An einer so großen Uni mit einem derart knappen Budget bedarf es einer konstruktiven Zusammenarbeit".

Weniger gut hat diese Zusammenarbeit an der Universität Klagenfurt funktioniert. Obwohl sich der Senat gegen eine Abberufung des Rektors ausgesprochen hatte, setzte sich der Universitätsrat durch und entließ Mayr. Heute habe sich die Situation aber wieder beruhigt, erklärt die Universitätsratsvorsitzende Herta Stockbauer. "Wir haben beim Rektorswechsel sehr gut zusammengearbeitet", so Stockbauer. Sie sieht generell aber nur "punktuelle Berührungspunkte" mit dem Senat. 

600 bis 3.000 Euro

Universitätsräte bekommen für ihre Tätigkeit eine "Vergütung". Wie hoch diese ist, kann das Gremium selbst bestimmen, der Gesetzgeber gibt hier keine Summen vor. An der Universität Wien bezahlen sich die Räte zwischen 600 und 1000 Euro pro Monat aus. Pro Sitzung werden zusätzlich 200 Euro Sitzungsgeld bezahlt. Die Universität Graz bezahlt ihren Räten 4.000 Euro im Jahr. Hier verzichten allerdings einige Räte auf ihre Vergütung und stellen sie für einen "JungforscherInnenfonds" zur Verfügung. An der Medizinischen Universität Graz werden zwischen 500 und 700 Euro pro Monat bezahlt, das Sitzungsgeld beträgt 500 Euro. (Lisa Aigner, derStandard.at, 26.10.2012)