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Karl-Heinz Grasser: Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Foto: APA/Neubauer

Wien/Vaduz - Auch eineinhalb Jahre nach den Hausdurchsuchungen in der Causa Buwog bei einem Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser warten die österreichischen Ermittler noch immer auf die Ausfolgung von Unterlagen. Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs, die die Ausfolgung der Akten vorerst untersagt, ist nun wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein in der Sache am Zug. Eine Verhandlung beim OGH wurde bisher aber noch nicht anberaumt, hieß es am Donnerstag.

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs von Anfang September 2012 liege dem OGH vor, sagte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank. Er rechnet damit, dass sich die Höchstrichter noch heuer mit der Causa beschäftigen werden. Sie würden nun in der Sache auf Grundlage des Staatsgerichtshofs urteilen, erklärte Ungerank weiter.

Bewegung an der Nebenfront

Bewegung kommt dagegen in eine der zahlreichen Nebenfronten des Verfahrens, der sogenannten Aktenaffäre, in die ein Liechtensteiner Stiftungsvorstand von Ex-Minister Grasser und Rechtsanwalt bei Marxer & Partner verwickelt ist. Er wurde Ende Mai 2012 wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt. Die Berufungsverhandlung wurde vom ursprünglichen Termin am 7. November auf den 7. Dezember verschoben, erklärte Ungerank.

Der erstinstanzlich, nicht rechtskräftig verurteilte Anwalt hatte anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen.

In Sachen Hausdurchsuchungen

Die Hausdurchsuchungen bei Grassers Wirtschaftstreuhänder wurden im April 2011 vorgenommen. Der Treuhänder bekämpfte danach die Ausfolgung der Akten durch alle Instanzen bis zum Staatsgerichtshof. Dort hoben die Verfassungsrichter die ursprüngliche OGH-Entscheidung auf, die eine Ausfolgung der Akten nach Österreich erlaubt hatte. Sie sehen die Geheim- und Privatsphäre des Grasser-Treuhänders dadurch verletzt bzw. haben wegen der Verletzung der Begründungspflicht das OGH-Urteil aufgehoben.

Zwar teilte der Staatsgerichtshof die OGH-Ansicht, dass einem Wirtschaftsprüfer zur Prüfung übergeben Akten - sogenannte "vorexistierende Akten" - beschlagnahmt werden dürfen, nicht aber Akten, die im Mandatsverhältnis entstanden sind. Diese "privilegierten Akten" sollen daher ausgesondert werden, verlangte der Staatsgerichtshof.

Im Dezember 2011 hatte die liechtensteinische Regierung der österreichischen Justiz eine rasche Behandlung der Causa versprochen. (APA, 26.10.2012)