In Österreich seien Kinderrechte teilbar, "in jene, die für einheimische, und jene, die für ausländische Kinder gelten", sagt die Flüchtlingshelferin Karin Klaric vom Freunde-Schützen-Haus - unter Hinweis auf "zum Beispiel den Fall Danijal M.".

Besagter abgewiesener Asylwerber aus Tschetschenien sitzt seit drei Wochen in Schubhaft in Wien. Ein Abschiebeversuch wurde gestoppt, weil sich der Pilot weigerte, den 35-Jährigen mitzunehmen. Die Behördenentscheidung, wie es weitergeht, soll in den kommenden Tagen fallen.

Hochschwanger und gemeinsamer Sohn

Laut Fremdenpolizei soll M. nach Russland zurück, obwohl er in Österreich mit seiner tschetschenischen Ehefrau, die hierzulande anerkannter Flüchtling ist, einen zehnmonatigen Sohn hat. Auch dass Frau M. hochschwanger ist, ändert nichts daran, dass die Familie getrennt werden soll, sodass die Kinder dann um ihr Recht auf beide Eltern umfallen.

Denn obwohl in Österreich seit Anfang 2011 sechs Kinderrechte, darunter jenes auf Eltern, in Verfassungsrang stehen: "Durch den Vorbehalt in Punkt sieben, dass diese Rechte zum Schutz der Sicherheit und Ordnung außer Kraft gesetzt werden können, gelten sie für Kinder in Abschiebefällen nicht", kritisiert Klaric. Eine Abschiebung nämlich stelle die fremdenpolizeiliche Ordnung wieder her, die etwa durch Danijal M.s weitere Anwesenheit gebrochen würde.

Fall einer georgischen Familie

Überhaupt, so Klaric, lasse die Fremdenpolizei in etlichen Fällen weiter jede Rücksicht auf das Kindeswohl vermissen - mit immensen Belastungen für Kinder. So sei kürzlich ein georgischer Familienvater allein abgeschoben, worden, Frau und Töchter blieben als U-Boote zurück.

Die Mutter sei daraufhin in eine tiefe Depression gefallen, sodass sich jetzt die 12-jährige Tochter "um alles kümmert, sämtliche Wege erledigt, immer in der Angst vor der Polizei". Kinder wie dieses, so Klaric, seien den Härten des Fremdenrechts voll ausgeliefert. (bri, DER STANDARD, 29.10.2012)