Wien - Die österreichische Regierung plant mit 1. Jänner 2013 eine Erhöhung der Strafrahmen für Verkehrssünder. Laut ÖAMTC soll der Strafrahmen für Organmandate von derzeit 36 auf 200 Euro steigen. Bei Anonymverfügungen sei eine Erhöhung von 220 auf 500 Euro geplant, hieß es am Montag in einer Aussendung. Die Organisation ist gegen diesen Schritt.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Die Erhöhung der Strafrahmen ist mit dem Stichwort 'Verwaltungsvereinfachung' nicht zu rechtfertigen. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme sogar kontraproduktiv."

Die Argumentation der Organisation: Laut Gesetz dürfen nämlich nur Übertretungen, bei denen eine Registrierung des Täters in der Strafdatenbank unterbleiben kann, mit Organmandat oder Anonymverfügung sanktioniert werden. Zahlt etwa der Fahrzeughalter (zum Beispiel ein Elternteil) die Anonymverfügung ein, kann ein Probeführerschein-Besitzer einer teuren und unangenehmen Nachschulung entgehen. Im Jahr 2002 wäre der österreichische Staat übrigens ähnlich wie jetzt befürchtet vorgegangen. (APA, 29.10.2012)