Der Filehoster RapidShare gehört zu den Profiteuren des MegaUpload-Takedowns im vergangenen Januar. Die Abschaltung des großen, von Kim Dotcom geführten Konkurrenten und die teils erzwungene und teils freiwillige Schließung anderer Dienste ließ das Angebot zur neuen Heimat vieler User werden.
Drosselung sollte Piraten bremsen
Um nicht zum neuen Anlaufhafen für illegal hochgeladenem Content zu werden, reduzierte das Unternehmen die Downloadgeschwindigkeit für das kostenlose, Registrierungs-freie Angebot drastisch Eine Geschwindigkeit von maximal 30 Kilobytes pro Sekunde sollte nach Ansicht von RapidShare die Gratisnutzung für Piraten unattraktiv machen.
Limit aufgehoben, neue Maßnahmen geplant
Seit einigen Tagen melden nun vermehrt Nutzer laut Numerama wiederum einen massiven Geschwindigkeitszuwachs beim kostenfreien Angebot. Auf Nachfrage von TorrentFreak bestätigte das Unternehmen, dass die eingeführte Drosselung aufgehoben wurde. "Wir können bestätigen, dass wir als Teil einer neuen Strategie alle Downloadbeschränkungen für Free User aufgehoben haben", so das Statement von CEO Alexandra Zwingli.
RapidShare will Ende 2012 bekannt geben, was genau hinter der neuen Strategie gegen Content-Piraten steckt. Zwingli verspricht jedenfalls, dass die neuen Maßnahmen "effizienter" sein werden, als die Drosselung der Downloadgeschwindigkeit. Das in der Schweiz ansässige Unternehmen versucht bereits seit geraumer Zeit, sich innerhalb der Branche an die Speerspitze in Sachen Piraterie-Bekämpfung zu stellen.
Branchen-Manifest
Dazu will man ein Agreement innerhalb der Branche erreichen, um gemeinsam gegen Verstöße vorzugehen. Schon im April hat RapidShare ein Manifest veröffentlicht, dass hierzu Vorschläge beinhaltet So sollen Useraccounts nicht erst nach dem Nachweis eines Verstoßes gesperrt werden, sondern bereits wenn genügend Urheberrechtsinhaber Beschwerden einreichen - eine Umkehr des rechtsstaatlichen Prinzips.
Content-Inspektion
Für Kontoinhaber soll eine gültige E-Mail-Adresse vorausgesetzt werden, die im Fall eines Disputs mit einem Rechteinhaber an jenen weitergegeben werden soll. Der jeweilige Filehoster soll über geänderte Privatsphäre-Richtlinien bei einer Beschwerde auch die Möglichkeit bekommen, die hochgeladenen Dateien eines Users zu inspizieren. Die Dienstleister sollen zudem ihren Firmensitz in einem Land betrieben, dass entweder der Haager Konvention unterliegt oder umfassende Jurisdiktion zu Urheberrechten bietet.
Foren-Scan
Die Maßnahmen, die RapidShare selbst ergreift, gehen sogar darüber hinaus. So durchsucht das Unternehmen Drittseiten und Foren nach Links, die auf urheberrechtlich geschütztes Material hinweist, das auf die eigenen Server hochgeladen wurde. (red, derStandard.at, 30.10.2012)