Wien - In einer der wohl am längsten währenden Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität könnte nun nach über einem Jahrzehnt eine Anklage bevorstehen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihren Vorhabensbericht zur Causa YLine fertiggestellt und seit einem Monat erstattet, bestätigte der Sprecher der WKStA, Erich Mayer. Aus informierten Kreisen heißt es dazu, die WKStA spricht sich für eine Anklage aus.

Der Vorhabensbericht wird nun von der Oberstaatsanwaltschaft und vom Justizministerium geprüft, weil es sich um eine Angelegenheit "von öffentlichem Interesse" handelt. Das Ministerium kann dem Vorschlag der Anklagevertreter folgen oder nicht. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Verdacht der Untreue und Bilanzfälschung

Die Softwarefirma YLine Internet Business Services AG war 2001 in eine spektakuläre Millionenpleite geschlittert. Seit 2002 laufen dazu Ermittlungen der Justiz. Im Mittelpunkt steht der Verdacht der Untreue und Bilanzfälschung. Die von Werner Böhm gegründete Firma YLine war ein Shootingstar des New-Economy-Hypes um die Jahrtausendwende, 2001 rutschte das einst an der Brüsseler Wachstumsbörse Nasdaq Europe notierte Unternehmen aber mit Verbindlichkeiten von umgerechnet über 22 Mio. Euro in die Pleite.

Die YLine-Tochter FirstInEx hatte die Homepage des Finanzministeriums unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser gestaltet sowie dessen umstrittene, von der Industriellenvereinigung (IV) mitfinanzierte Website des "Vereins zur Förderung der New Economy". Einer der Anteilseigner von FirstInEx war Grassers Vater. Grasser selbst besaß nach eigenen Angaben 285 YLine-Aktien.

Ein Gutachten des Gerichtssachverständigen Thomas Keppert hatte den Verdacht in Richtung einer Reihe von strafbaren Handlungen durch Organe der Gesellschaft und andere erhärtet. 2011 hatte Böhm gegen Keppert einen Befangenheitsantrag eingebracht, dieser wurde jedoch im Jänner 2012 vom Landesgericht Wien abgelehnt.

Die außerordentliche Länge des YLine-Verfahrens ist nicht der WKStA anzulasten - diese Behörde existiert überhaupt erst seit wenigen Jahren. (APA, 30.10.2012)