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Haribo: Goldbären sind aus Fruchtgummi

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Bonn - Stellen Sie sich einen Lindt-Teddybär in Goldfolie vor. Woran denken Sie als nächstes? Haribo sagt, es ist der "Goldbär" und will den "Teddy" des Schoko-Herstellers verbieten lassen.

Der Fruchtgummi-Spezialist Haribo will verhindern, dass sich der Schweizer Schokohersteller Lindt Spruengli mit einem Teddy eine goldene Nase verdient. Im Ring stehen sich stellvertretend der "Teddy" in Goldfolie aus der Schweiz und der Bonner "Goldbär" gegenüber. Am 18. Dezember will das Landgericht Köln eine Entscheidung verkünden. Die dürfte aber nur eine Etappe des Rechtsstreits bleiben. Beide Seiten wollen den Fall höchstrichterlich klären lassen.

Wort- und Bildmarkenrecht

"Wenn etwas von Herzen kommt, sagt man es am schönsten mit dem neuen Teddy von Lindt", wirbt der Schweizer Chocolatier. Diese Botschaft ist bei Haribo auf taube Ohren gestoßen. "Im Regal steht der Goldhase von Lindt, daneben der Bär in Goldfolie mit rotem Halsband, genauso wie unser Goldbär", beschreibt Haribo-Sprecher Marco Alfter den Gedankengang. Da denke doch jeder gleich an den Haribo-Goldbären.

Haribo besitze sowohl das Wortmarkenrecht "Goldbär" als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife, sagt Alfter. Und er verweist darauf, dass der Goldbär einen 95-prozentigen Bekanntheitsgrad habe. In einer Umfrage hätten 90 Prozent der Menschen den Goldbären der Marke Haribo zugeordnet. Außerdem stünden beide Produkte im Süßwarenregal.

Lindt prozessierte auch gegen Schokoladenhersteller

Lindt hat schlechte Erfahrungen mit dem Streit um Markenrechte. Seit Jahren prozessiert der Schokoladen-Hersteller gegen die bayerische Confiserie Riegelein und deren goldenen Hasen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen versucht Lindt beim Bundesgerichtshof vorzugehen. Auch der Vorstoß, den Schokohasen als EU-Marke eintragen zu lassen, scheiterte im Mai vor dem Europäischen Gerichtshof.

Lindt hatte seit 2007 auch gegen den Schoko-Osterhasen des burgenländischen Hersteller Hauswirth prozessiert.

Im Fall "Teddy" vs. "Goldbär" müssen die Kölner Richter eine knifflige Frage des Markenrechts beantworten, nämlich inwieweit eine Wortmarke mit einem dreidimensionalen Objekt kollidiert. Zuvor hatte das Gericht auf Antrag Haribos bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des goldenen "Teddy" erlassen. Allerdings hatten sich die Unternehmen außergerichtlich darauf geeinigt, dass der Teddy bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterverkauft werden darf.

Lindt: Keine Verwechslungsgefahr

"Unsere Produkte sollen friedlich miteinander im Regal stehen können" sagte die Sprecherin von Lindt Spruengli, Sylvia Kälin. Beide seien so unterschiedlich, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

"Dazu gibt es bisher keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs", sagt der Jurist und Markenrechtsexperte Frank Weiler von der Universität Bielefeld. "Marken haben die Funktion, die Herkunft einer Ware zu kennzeichnen." Fraglich sei, ob hier wirklich eine Verwechslungsgefahr bestehe. "Bekannte Marken werden aber stärker geschützt als andere Marken." Damit werde die Leistung berücksichtigt, die Marke so bekannt gemacht zu haben.

"Und besonders bekannte Marken dürfen nicht uneingeschränkt für andere Waren genutzt werden", sagte Weiler. "Die Frage lautet also: Nutzt Lindt die Bekanntheit der Marke "Goldbär" für die Vermarktung von "Teddy" aus?" Denke der Verbraucher angesichts von Goldhase und Gold-"Teddy" auch an "Goldbär"? "Das ist kein glasklarer Fall, aber nicht ohne Erfolgsaussichten." (APA, 31.10.2012)