Jeder zweite Internet-Nutzer in Deutschland kann mit dem Begriff "Cloud-Computing" nichts anfangen, obwohl er häufig mit Web-Mail, Musik-Streaming oder ähnlichen Angeboten solche Dienste verwendet. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap, die vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund wolle man ein neues Informationsangebot starten und sich für bessere Rechte der Cloud-Nutzer einsetzen, kündigte Verbraucherministerin Ilsa Aigner  am Mittwoch in Berlin an.

Infos im Netz

Unter der Web-Adresse www.cloud.irights.info sollen Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie finden. Das Info-Angebot wird an das bestehende Webangebot von irights.info angedockt. "Mit dem neuen Portal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Internetnutzer rund um Cloud Computing", sagte Aigner.

Beim "Cloud-Computing" werden Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützten Dienste nicht mehr auf einem eigenen lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet. Der Begriff "Cloud" (Wolke) leitet sich von schematischen technischen Darstellungen dieser Dienste ab, bei der die einzelnen Services als Kreise gezeichnet werden, die zusammen dann ein Wolkensymbol ergeben.(APA, 31.10. 2012)