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Fußfessel für Sexualstraftäter? Laut Verwaltungsgerichtshof: Ja.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Salzburg - Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, einem verurteilten 51-jährigen Salzburger Sexualstraftäter anstelle der Gefängnishaft den elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), also die Fußfessel, zu bewilligen, sorgt für Aufregung. SPÖ, FPÖ und BZÖ haben sich am Donnerstag kritisch über das Urteil geäußert.

SP-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich am Donnerstag enttäuscht über das Urteil: "Die Entscheidung hat offenbar nicht berücksichtigt, dass das Opfer mehrfach mitgeteilt hat, sich weiter vom Täter bedrängt zu fühlen." Es sei daher notwendig, sich den Fall noch einmal genau anzusehen. Jarolim appellierte an die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), sicherzustellen, dass die junge Frau noch einmal befragt wird und - sollten sich Anhaltspunkte für eine Belästigung durch den Täter ergeben - dem Mann die Fußfessel nicht zu gewähren.

Zugleich müsse man sich grundsätzlich überlegen, wie nach der Verbüßung der Strafe sichergestellt werden kann, dass sich der Täter seinem Opfer nicht mehr ungewollt nähern kann, etwa wenn die Wohnungen der beiden nahe aneinander liegen. "Diese Frage soll ein Problem für den Täter sein, und keines für das Opfer", so Jarolim.

Kritik von FPÖ und BZÖ

FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache sprach am Donnerstag in einer Aussendung von einer "Entscheidung für den Vergewaltiger" und einem "Fußtritt für das Opfer." Täter würden geschützt, während die Opfer und mit ihnen ihr Umfeld im Stich gelassen werden. Er lehne die erleichterte Gewährung von Fußfessel-Strafen im Zusammenhang mit Sexualverbrechen grundsätzlich ab, die FPÖ werde alles daran setzen, "dass Fußfesseln für solche Vergewaltiger ein Ding der Unmöglichkeit werden."

Von einer moralisch und von der Logik her völlig unverständlichen Entscheidung sprach am Donnerstag auch BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz, der das Urteil als "Ergebnis einer falschen rot-schwarzen Politik und Gesetzgebung" sieht. "Milde Strafen für Sexualstraftäter samt milden Strafmaßnahmen wie Fußfesseln sind ein Supergau, der den Menschen ihr Vertrauen in die Justiz nimmt. Die Relationen im österreichischen Justizsystem sind komplett verloren gegangen, denn ein Vergewaltiger kommt vor Österreichs Gerichten besser weg als ein Steuerhinterzieher", so Grosz.

Anhörungsrecht für Opfer gefordert

Die Obfrau der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, Roa Logar, äußerte sich bereits im August kritisch über die Möglichkeit der Fußfessel bei Sexualstraftätern. Den Opfern, so Logar im August, gehe es in gerichtlichen Verfahren grundsätzlich darum, "dass klar wird, dass ihnen Unrecht geschehen ist und dass dies Konsequenzen hat". Logar fordert, dass von sexueller Gewalt Betroffenen zukünftig ein Anhörungsrecht zugebilligt wird, wenn ein rechtskräftig verurteilter Täter um eine Fußfessel ansucht.

Neuregelung ab 2013

Karl hat zuletzt eine Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter angekündigt. Nach den neuen Kriterien würde es für den 51-jährigen Salzburger keinen elektronisch überwachten Hausarrest mehr geben. Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, sie soll am 20. November beim nächsten Justizausschuss beschlossen werden.

Bevor der Salzburger Sexualstraftäter tatsächlich seine Strafe im EÜH antritt, werden die BewährungshelferInnen vom Verein Neustart noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fußfessel nach wie vor gegeben sind. Ist das der Fall, wird der Täter seine Strafe nach dem VwGH-Urteil mit einer GPS-Fußfessel antreten können. (APA, red, 2.11.2012)