Wien - Wer ein ausländisches Nummernschild auf seinem Auto hat, konnte schon entspannter durch Österreich kurven. Wie berichtet führt die Finanzpolizei seit geraumer Zeit Schwerpunktkontrollen durch, um sogenannten Nova-Flüchtlingen auf die Schliche zu kommen. Von Jänner bis Ende August gab es österreichweit 179 Kontrollaktionen - die meisten in Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark. Für Wien gibt es noch keine Daten, hier seien Aktionen erst "in Umsetzung", wie es in einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Finanzministerin Maria Fekter (VP) heißt.

Bei der Nova handelt es sich um die Normverbrauchsabgabe, die anfällt, wenn man ein Auto das erste Mal im Inland anmeldet. Sie kann bis zu 16 Prozent des Kaufpreises ausmachen, wobei es ein Bonus-Malus-System gibt - je nach Schadstoffausstoß des Autos. Häufig wird aber versucht, die Nova zu vermeiden, indem das Fahrzeug im benachbarten Ausland registriert wird (oder bleibt). Die Finanz schätzt, dass rund 15.000 Fahrzeuge im Staatsgebiet verwendet werden, die nicht hier zugelassen sind.

In knapp 2100 Fällen wurde im Zuge der Schwerpunktaktionen bereits ein Verfahren wegen vermuteter Steuerhinterziehung eingeleitet. Laut einer "vorsichtigen Hochrechnung" des Ressorts fallen im Schnitt Nachzahlungen in der Höhe von 6000 bis 7000 Euro an (Nova, aber auch Kfz-Steuer). Allein die bisherigen Fälle würden demnach 12,6 bis 14,7 Millionen Euro ins Budget spülen. In Summe geht das Finanzministerium von einem Steuerausfall von rund 100 Millionen Euro aus.

In den meisten Fällen finden sich die Betroffenen offenbar mit der Nachzahlung samt Strafe ab - berufen werde nur in "maximal fünf Prozent der Fälle", heißt es.

Nur vier Wochen Zeit

Das hat möglicherweise mit den strengen Nova-Regelungen zu tun. Wenn jemand seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, geht die Finanz nämlich automatisch von einer Steuerpflicht aus. Die Fahrzeuge dürfen dann maximal vier Wochen mit ausländischen Kennzeichen betrieben werden, danach muss umgemeldet werden. In Sonderfällen kann die Frist auf zwei Monate ausgedehnt werden. Das Schwierige für die Betroffenen: Die Annahme der Steuerpflicht gilt so lange, bis der "Gegenbeweis" durch den Lenker erbracht wird. Dieser ist mitunter schwer zu erbringen. So wäre man beispielsweise zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet, das immer dabei sein muss.

So mancher Autolenker kehrt da lieber in die Steuerehrlichkeit zurück. Seit Beginn der Kontrollen sei eine "erkennbare Zunahme" an Selbstanzeigen zu verzeichnen, heißt es. (Günther Oswald, DER STANDARD, 6.11.2012)