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Grafik: APA

Ab 1. Jänner 2013 treten beim elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), besser bekannt als "Fußfessel", neue Vergabekriterien in Kraft. Das Maßnahmenpaket von Justizministerin Beatrix Karl ist am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden. Es beinhaltet vier konkrete Maßnahmen. Die Bestimmung muss nun noch vom Parlament abgesegnet werden.

Die wichtigste Neuregelung:

  • Sexualstraftäter sollen sich bei "schweren" Delikten wie Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigen Personen nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können.

Ein Täter kann somit frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen. Diese wird aber nur nach einer genauen Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt. "Keiner der in den letzten Wochen öffentlich diskutierten Fälle würde nach der neuen Regelung die Fußfessel als einzige Vollzugsform bekommen; vielmehr müsste zumindest ein Teil der Strafe in einer Justizanstalt vollzogen werden", betonte Karls Sprecher Sven Pöllauer.

  • Zweitens soll bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Fußfessel nur mehr dann genehmigt werden, wenn Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den EÜH nicht missbrauchen wird.
  • Drittens soll Opfern von Sexualstraftätern ein Äußerungsrecht eingeräumt werden. Betroffene, die das wollen, würden so eine Stimme bekommen.
  • Zuletzt sollen alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet werden.

Diese Technologie erlaubt es, Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte - etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers - für sie zu sperren. Pöllauer: "Ein sechsmonatiger Probebetrieb in der Justizanstalt Graz-Karlau hat gezeigt, dass die neuen Geräte in Österreich problemlos einsetzbar sind." (APA, 6.11.2012)