Madrid - Das spanische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Heirats- und Adoptionsrecht von Homosexuellen bestätigt, das die damalige sozialistische Regierung vor sieben Jahren durchgesetzt hatte. Das Tribunal in Madrid wies am Dienstag einen Antrag der inzwischen regierenden konservativen Volkspartei (PP) gegen das Gesetz ab, wie aus Justizkreisen verlautete. Nach dem Gesetz dürfen homosexuelle Paare in Spanien standesamtlich heiraten und Kinder adoptieren.

Spanien war eines der ersten Länder weltweit, die Schwule und Lesben diesbezüglich mit heretosexuellen Paaren gleichstellten - neben Schweden, den Niederlanden, Belgien, Südafrika, Kanada und Norwegen.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Juli 2005 bis 2011 wurden in Spanien nach Angaben des Statistikamtes mehr als 20.000 homosexuelle Ehen geschlossen, das sind knapp zwei Prozent aller Eheschließungen im Land in dem Zeitraum. Die PP hatte drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Klage eingereicht. Die konservative Regierung von Mariano Rajoy plant weiterhin Änderungen an dem Gesetz, das auch von der katholischen Kirche im Land abgelehnt wird.

In Frankreich will die sozialistische Regierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Homo-Ehe und eines Adoptionsrechts für homosexuelle Paare auf den Weg bringen. Damit soll ein Wahlversprechen von Präsident François Hollande umgesetzt werden. Die konservative Opposition und die katholische Kirche kündigten Widerstand gegen ein solches Gesetz an. Bisher ist für Homosexuelle in Frankreich wie in Deutschland die Eintragung einer Lebenspartnerschaft möglich. (APA, 6.11.2012)