Madrid - Das spanische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Heirats- und Adoptionsrecht lesbischer und schwuler SpanierInnen bestätigt, das die damalige sozialistische Regierung vor sieben Jahren durchgesetzt hatte. Das Tribunal in Madrid wies am Dienstag einen Antrag der inzwischen regierenden konservativen Volkspartei (PP) gegen das Gesetz ab, wie aus Justizkreisen verlautete. Nach dem Gesetz dürfen gleichgeschlechtlich Liebende in Spanien standesamtlich heiraten und Kinder adoptieren.

Spanien war eines der ersten Länder weltweit, die Schwule und Lesben diesbezüglich mit heretosexuellen Paaren gleichstellten - neben Schweden, den Niederlanden, Belgien, Südafrika, Kanada und Norwegen.

Mehr als 20.000 Ehen geschlossen

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Juli 2005 bis 2011 wurden in Spanien nach Angaben des Statistikamtes mehr als 20.000 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen, das sind knapp zwei Prozent aller Eheschließungen im Land in dem Zeitraum. Die PP hatte drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Klage eingereicht. Die konservative Regierung von Mariano Rajoy plant weiterhin Änderungen an dem Gesetz, das auch von der katholischen Kirche im Land abgelehnt wird.

Frankreich zieht mit

In Frankreich will die sozialistische Regierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe und eines Adoptionsrechts für lesbische und schwule Paare auf den Weg bringen. Damit soll ein Wahlversprechen von Präsident François Hollande umgesetzt werden. Die konservative Opposition und die katholische Kirche kündigten Widerstand gegen ein solches Gesetz an. Bisher ist für Lesben und Schwule in Frankreich wie in Deutschland die Eintragung einer Lebenspartnerschaft möglich. (APA, 7.11.2012)