Wien - Die Anklage zum Vorwurf der Kursmanipulation der Telekom-Austria-Aktie im Jahr 2004, wodurch rund 100 Telekom-Manager von einem Bonusprogramm profitierten, ist mangels Einspruchs rechtskräftig. Der Sprecher des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Andreas Hautz, bestätigte einen Bericht der Tageszeitung "Die Presse".

Einen Prozesstermin für das Verfahren gebe es noch nicht. Richter Michael Tolstiuk wird die Hauptverhandlung des Schöffengerichts leiten. Die Anklageschrift hat Staatsanwalt Hannes Wandl verfasst.

Mutmaßliche Kursmanipulation im Februar 2004

In der Causa geht es um mutmaßliche Kursmanipulation bei der Telekom Austria (TA) im Februar 2004. Wandl wirft den drei Hauptbeschuldigten, den Ex-Telekom-Vorständen Heinz Sundt, Rudolf Fischer und Stefano Colombo vor, ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht zu haben und dadurch der TA einen Vermögensnachteil von zumindest 10,6 Millionen Euro zugefügt zu haben. Ihnen drohen wegen des Vorwurfs der Untreue gegenüber der Telekom bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Neben den drei Hauptbeschuldigten sind auch der Broker Johann Wanovits - er soll den Kurs der TA über die für das Aktienoptionsprogramm notwendige Schwelle getrieben haben - und Josef Trimmel, ein früherer TA-Prokurist als Beitragstäter zur Untreue angeklagt. Auf der Ladungsliste befinden sich neben den fünf Angeklagten neun Zeugen, ein Dolmetsch für Italienisch sowie der Sachverständige Matthias Kopetzky zur Erörterung seines Gutachtens.

Kronzeugenregelung

Ex-Telekom-Vorstand Gernot Schieszler dürfte aufgrund seiner Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft von der Kronzeugenregelung profitieren. Gegen den Lobbyisten Peter Hochegger ist im Zusammenhang mit diesen Transaktionen ein Strafverfahren anhängig, wobei ihm noch weitere Malversationen zur Last gelegt werden, weshalb er diesbezüglich zur besseren Darstellbarkeit abgesondert verfolgt wird, so der Staatsanwalt. Hochegger soll ein Scheingeschäft mit der Telekom vereinbart haben, von dem Geld sei der Broker Wanovits für die Kursmanipulation bezahlt worden. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 7.11.2012)