Wien - Der Nationalrat beschließt heute Dienstag die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Damit schafft er die gesetzlichen Grundlagen für ein Informationssystem, das Patienten, Ärzten und vielen anderen Gesundheitsdienstleistern Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten wie Befunden und Medikamenten geben soll. Patienten sind automatisch dabei, wenn sie nicht widersprechen ("Opt-out"). Der Schlüssel zu der Akte ist beim Arztbesuch die E-Card.

System ab 2013 in Betrieb

Spätestens Ende 2013 oder Anfang 2014 sollen alle Patienten Zugang zu ELGA und der Widerspruchsstelle haben. Ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken im Rahmen der E-Medikation und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die Zahnärzte. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Ärzte können haftbar gemacht werden

Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.

Auf die Daten zugreifen darf neben den Patienten nur, wer einen Behandlungskontext nachweisen kann - und zwar für 28 Tage. Damit soll etwa das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Zugriffe werden protokolliert, der Datenverkehr soll über gesicherte Netze laufen. Patienten können durch eine Anmeldung mit ihrer Bürgerkarte sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch drohen Strafen.

Datenzugriff

Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch nicht möglich sei. Patienten können einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen.

Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf ihre Befunde, mehr Sicherheit bei Medikamentenverschreibungen und eine höhere Behandlungsqualität durch die besser verfügbaren Daten. Den Ärzten - die bis zuletzt gegen ELGA Sturm gelaufen sind - wird die Versorgung mit standardisierten Daten und damit Hilfe bei der Fehlervermeidung versprochen. Auch Doppelbefunde und Doppelmedikationen sollen zurückgedrängt werden.

Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen. In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium ab 2018 laufende Kosten von 18 Millionen Euro jährlich auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Mio. Euro, davon 95,8 Mio. Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Mio. Euro investiert werden. Für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten ist eine Anschubfinanzierung (insgesamt 15 Mio. Euro) vorgesehen. (APA, 13.11.2012)