Bild nicht mehr verfügbar.

Norbert Teufelberger, Co-Chef von Bwin.Party, fühlt sich im Recht.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Norbert Teufelberger zeigt sich um Gelassenheit bemüht. "Es wird immer wieder versucht, uns einzuschüchtern. Das ist uns auch anderswo schon passiert." Der Co-Chef des Online-Glücksspielanbieters Bwin.Party wurde, wie berichtet, am Dienstag nach einer Gaming-Konferenz in Brüssel zu einer polizeilichen Befragung abgeführt. Die belgische Glücksspielkommission wirft ihm vor, ohne Lizenz und somit illegal tätig zu sein. "Die Befragung war nicht aggressiv, es gab ein angenehmes Gesprächsklima", sagte Teufelberger am Mittwoch im Gespräch mit derStandard.at. Nach zwei Stunden konnte er die Behörde wieder verlassen.

Die belgische Justiz hatte zuvor mitgeteilt, Bwin.Party sei einer Aufforderung zu einer Einvernahme nicht nachgekommen. Teufelberger: "Der Brief wurde erst am Mittwoch gegen 13.00 Uhr auf Gibraltar (dem Firmensitz, Anm.) zugestellt." Folglich habe man im Vorhinein gar nicht auf die Aufforderung reagieren können.

Die Glücksspiel-Kommission, die in Belgien polizeiliche Befugnisse hat, wollte laut Teufelberger technische Details zu den Aktivitäten von Bwin.Party wissen. "Das kann natürlich jedes Land machen. Ich habe ihnen aber klar gesagt: Ich fühle mich wohl, weil wir nicht wie Piraten agieren. Wir haben uns sehr genau überlegt, auf welcher rechtlichen Basis wir tätig werden."

Langjähriger Streit

Hintergrund für die Einvernahme ist ein langjähriger Streit. Sportwetten dürfen in Belgien nur angeboten werden, wenn man vor Ort Wettshops betreibt und über eine nationale Sportwettenlizenz verfügt. Bwin.Party bewarb sich zwar um eine, wurde aber abgewiesen. "Mit dem Argument, dass es bereits genug Lizenzinhaber gibt." Um ein Online-Kasino betreiben zu dürfen, braucht es wiederum eine Kooperation mit einem der vier offiziellen Kasino-Lizenzinhaber. "Wir haben darüber zwar Gespräche geführt, die wollten aber 50 Prozent unserer Einnahmen." Das halte man für wirtschaftlich nicht gerechtfertigt und habe daher Klagen eingereicht. "Wir sind der Meinung, dass die belgischen Gesetze gegen EU-Recht verstoßen." Der Versuch, per einstweiliger Verfügung von der Schwarzen Liste der illegalen Anbieter zu kommen, wurde freilich heuer in erster Instanz abgewiesen. "Wir sind aber in Berufung gegangen."

Bis die Causa europarechtlich ausjudiziert ist, könnten noch Jahre vergehen. Rückwind gebe es jedenfalls durch die EU-Kommission, meint Teufelberger. Diese habe erst vor zwei Wochen in einem Schreiben an die belgische Regierung ihre Bedenken geäußert. Das Bwin.Party-Vorstandsmitglied geht davon aus, dass in den nächsten Monaten ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Wettbewerbshüter eingeleitet wird. "Dadurch entsteht hoher politischer Druck." Und hoffentlich komme es auch endlich zur seit Jahren diskutierten Einführung von harmonisierten Standards für das Online-Glücksspiel, so Teufelberger.

Ob bzw. wann es in Belgien zu weiteren Einvernahmen kommt, ist noch unklar. Eine Inhaftierung, wie es sie 2006 in Frankreich durch die dortige Justiz gab, sei in Belgien jedenfalls kein Thema gewesen. Unmittelbar nach der Befragung hat der Manager das Land aber wieder in Richtung London verlassen. (Günther Oswald, derStandard.at, 14.11.2012)