Mitschüler des 17-jährigen Geworg (Bildmitte vorne) protestierten gegen die drohende Abschiebung des jungen Armeniers vor dem BORG Nonntal.

Foto: Stefanie Ruep

Salzburg - 400 Schüler und Lehrer des Oberstufenrealgymnasiums in Salzburg-Nonntal veranstalteten am Donnerstag einen Sitzstreik. Unter dem Motto "Ohne Geworg gehen wir nicht in die Schule" protestierten sie gegen die drohende Abschiebung des armenischen Schulkollegen. Dem 17-Jährigen gibt diese Unterstützung wieder Hoffnung, wie er selbst meint.

Sechs Jahre lebte die Familie in Hallein, bevor Geworgs Mutter und sein achtjähriger Bruder diesen August abgeschoben wurden. Derzeit wohnen sie bei Verwandten in Armenien. Sein Bruder Tigran sei in einer schlechten psychischen Verfassung, "weil er nicht verstehen kann, warum er nicht weiter in die Schule gehen darf", erklärt Geworg.

Schüler untergetaucht

Der junge Armenier musste wegen der drohenden Abschiebung mit seinem Vater untertauchen. "Wir haben jeden Tag mit der Angst gelebt, dass wir ins Gefängnis kommen oder abgeschoben werden", sagt der Schüler in perfektem Deutsch zum Standard. Derzeit schlafen die beiden bei Bekannten.

Seit ein paar Wochen geht Geworg auch wieder zur Schule, weil der Verfassungsgerichtshof einen Abschiebeschutz für die Länge der Verfahrensdauer des dritten Asylantrags ausgesprochen hat. Durch die aufschiebende Wirkung der Abschiebung erhoffte sich die Familie, die Mutter und den Bruder wieder nach Österreich holen zu können.

Folgeasylantrag negativ entschieden

Das Innenministerium aber zog den Bescheid zurück, da inzwischen auch der Folgeasylantrag negativ entschieden wurde, heißt es aus dem Ministerium. Das Asylerfahren sei also schon erledigt, wodurch auch der Abschiebeschutz entfalle. Problematisch sei, dass in diesen Fällen oft Asyl mit Bleiberecht vermischt werde.

Das Argument der guten Integration greife nur beim humanitären Bleiberecht, für das das Land Salzburg zuständig sei. Asyl aber sei zum Schutz vor Verfolgung. "Die Familie wird abgeschoben, außer das Land Salzburg entscheidet sich für ein humanitäres Bleiberecht", heißt es aus dem Ministerium. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 16.11.2012)