Studierendenproteste im Audimax im April 2012.

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Am 19. April 2012 demonstrierten Studierenden gegen die Abschaffung des Bachelor-Studiums Internationale Entwicklung an der Universität Wien (derStandard.at berichtete). Im Zuge der Protestkundgebung fand am späten Nachmittag und bis in den Abend hinein auch eine Versammlung im Audimax im Hauptgebäude der Universität statt. Bei deren Auflösung stellte die Polizei die Identität der Anwesenden fest. Das war "rechtswidrig", sagt der Unabhängige Verwaltungssenat und gibt einer Beschwerdeführerin Recht.

Rund 150 Studierende hatten damals kurzzeitig das Audimax besetzt, die Polizei umstellte schließlich das Hauptgebäude und löste den Protest auf. Die Studierenden, die sich im Hörsaal befanden, konnten diesen daraufhin nur durch einen Ausgang verlassen; von der Polizei wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt. Gegen einige Studierende wurden daraufhin Verwaltungsstrafen wegen Störung der öffentlichen Ordnung verhängt.

Mehrere Studierende legten daraufhin eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Wien ein, da sie der Ansicht waren, dass die Identitätsfeststellungen nicht rechtens waren. Am Montag stellte der UVS nun fest, dass die Vorgangsweise der Polizei rechtswidrig gewesen sei. Das Protokoll der Verhandlung liegt derStandard.at vor.

"Rechtswidrig"

In der Verhandlung galt es vor allem zu klären, ob es sich bei der Protestkundgebung um eine Versammlung im oder eine Besetzung des Audimax handelte. Rechtlicher Unterschied: Bei einer Versammlung dürfen nicht so einfach die Personalien festgestellt werde, sie ist anders als eine Besetzung vom Versammlungsrecht geschützt.

Die Polizei hatte die Annahme vertreten, dass sich die Versammlung in eine Besetzung gewandelt hatte. Dieser Auffassung widersprach der UVS Wien. Der Beschwerdeführerin wurde nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz Recht gegeben, die Identitätsfeststellung war somit "rechtwidrig". Die Kosten für die Beschwerde müssen nun von der Landespolizeidirektion Wien erstattet werden.

Für den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, Lorenz Dopplinger, zeigt die Entscheidung, dass es sich lohne, "beim Vorgehen der Polizei genauer hinzusehen und mit rechtlichen Mitteln Widerstand zu leisten". (Sebastian Pumberger, derStandard.at, 21.11.2012)