Kabul - Bei einem Selbstmordanschlag im Osten Afghanistans sind am Freitag mindestens drei Menschen getötet und 90 weitere verletzt worden. Nach Angaben der Polizei in der Provinz Wardak sprengte sich der Attentäter in einem mit Sprengstoff präparierten Wagen in die Luft. Die Taliban bekannten sich und erklärten, der Anschlag, bei dem auch ein Kind starb, sei als Vergeltung für die Hinrichtung vier ihrer Kämpfer verübt worden.

Das Attentat ereignete sich in der Nähe eines Koordinierungsbüros für die afghanische Polizei und Armee sowie für NATO-Truppen in der 50 Kilometer von Kabul entfernten Provinzhauptstadt Maidan Schar. Ein Polizeisprecher sagte, das Büro sei der Ausgangspunkt für militärische Einsätze.

Der Sprecher des Gouverneurs von Wardak, Schahidullah Schahid, sagte, bei dem Attentat seien zwei Leibwächter des Gouverneurs und ein zehnjähriges Mädchen getötet worden. 90 weitere Menschen seien verletzt worden - 75 Männer, elf Frauen und vier Kinder. Einige NATO-Soldaten wurden bei dem Anschlag leicht verletzt, wie ein Sprecher des Bündnisses sagte.

"Rache für Hinrichtung"

Taliban-Sprecher Sabihullah Mudschahid sagte AFP, der Anschlag sei ein Angriff auf ein militärisches Ausbildungszentrum "als Rache für die Hinrichtung von vier Mudschahedin durch die Regierung". Die vier hingerichteten Taliban gehörten zu einer Gruppe von 14 Gefangenen, die diese Woche in der Hauptstadt Kabul gehenkt worden waren.

Die Taliban hatten der Regierung für den Fall der Hinrichtung ihrer "Kriegsgefangenen" mit "schwerwiegenden Folgen" gedroht. Präsident Hamid Karzai hatte erklärt, die Exekutionen aufgrund von Todesurteilen "wegen Terror, Angriffen, Explosionen und Selbstmordanschlägen" seien rechtens.

Die UNO, die Europäische Union, Norwegen, die Schweiz sowie Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International verurteilten die Hinrichtungen in Afghanistan. Das UN-Büro für Menschenrechte in Kabul kritisierte "Mängel bei den afghanischen Gerichtsverfahren", die insbesondere bei Todesurteilen "Besorgnis erregend" seien. (APA, 23.11.2012)