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In Graz kam einem Mann angesichts einer Fahrradfahrerin die Hand aus. Im Wiener Fasanviertel ist Ähnliches, wenngleich nicht dasselbe zu erwarten.

Foto: reuters/staples

Nun ist es also amtlich. Ein Mann, der sich (und seine Pratzen) nicht im Griff hat, darf einer wildfremden Frau auf den Popo greifen, ohne sich dafür verantworten zu müssen.

Weil, so meint die Staatsanwaltschaft, eine sexuelle Belästigung erst dann gegeben sei, wenn ein Busen befummelt wird oder es, um zur Sache zu kommen, einer Person ans Gemächt geht. Da offenbar nichts davon bei der Causa der Fall war, wurde das Verfahren eingestellt, die Anzeige wegen sexueller Belästigung ad acta gelegt.

Parkplatzkrise im Fasanviertel

Mag sein, dass die junge Frau, die von einem Grapscher vom Fahrrad gezwungen wurde, die Anzeige nicht umfassend genug formuliert (und eine Anzeige wegen Körperverletzung unterlassen) hat: So wie sich der Fall laut Presse zugetragen hat, kann der Anklagebehörde schwer verborgen geblieben sein, dass es sich um einen schweren Übergriff handelte. Denn hätte die Dame keinen Helm getragen, wäre des Angreifers ausgefahrene Hand auch noch in ihrem Gesicht gelandet.

Was in Juristenhirnen so vorgeht, wollen wir daher gar nicht so genau wissen. Für den täglichen Fight um einen Parkplatz im überfüllten Fasanviertel jedenfalls lässt der Vorfall nichts Gutes erahnen. Noch legten die Herren, die ihren Golf parkplatztechnisch für ein dreispuriges Kettenfahrzeug halten und wertvollen Parkraum verstellen, selten Hand an. Geht der Gesetzgeber aber nicht bald gegen die Machos vor, sind Revierkämpfe programmiert. Weil geldeintreibende Kiberer sind auch zu gebührenzahlenden Falschparkern erbarmungslos. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 23.11.2012)