Warschau - Die Haftstrafe für Verleumdung in Massenmedien verletze die in der Verfassung verankerte Redefreiheit, meint die polnische Ombudsfrau Irena Lipowicz. Sie hat daher eine Klage beim Verfassungsgericht Polens gegen Artikel 212 des Strafgesetzbuches eingebracht. Dieser sieht ein Jahr Gefängnis für Verleumdung vor.

Der umstrittene Paragraf betrifft Verleumdungen, zu denen es in Presse, Radio, Fernsehen und Internet kommt. Aufgrund dessen können nicht nur Journalisten, sondern auch ihre Informanten in Polen vor Gericht kommen. Auch auf Autoren von Leserbriefen kann die Regelung zurückfallen.

Klage anders formuliert

Das polnische Verfassungsgericht hat sich bereits drei Mal mit dem Artikel 212 befasst. Jedes Mal kam es zum Schluss, dass die Möglichkeit der strafrechtlichen Verantwortung die Verfassung nicht verletze und die Freiheit der öffentlichen Debatte nicht beschränke. Die Richter sind der Auffassung, dass in diesem Fall die Würde eines Menschen, der sich verleumdet fühlt, Vorrang vor der Redefreiheit hat. Sie argumentierten, dass bei der aktuellen, niedrigen Qualität der öffentlichen Debatte in Polen eine strafrechtliche Handhabe nötig sei.

Deshalb hat Lipowicz ihre Klage nun anders formuliert. Sie geht davon aus, dass die Redefreiheit nicht durch eine strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch durch die Gefahr einer Haftstrafe verletzt wird. Sie beruft sich dabei auf eine Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus dem Jahr 2007. Die Entschließung ruft die Mitgliedstaaten auf, Haftstrafen für Verleumdung aus ihren Rechtssystemen zu eliminieren.

Die Ombudsfrau wies auch auf zahlreiche Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) in Straßburg auf, wo betont worden sei, dass die Möglichkeit von Strafsanktionen zu Selbstzensur unter Journalisten und Herausgebern führen kann. Lipowicz schrieb in der Begründung ihrer Klage, dass ihrer Meinung nach eine Gefängnisstrafe für Verleumdung unverhältnismäßig streng und in einer demokratischen Gesellschaft unnötig sei. (APA, 27.11.2012)