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Weil Branntwein im Ersten Weltkrieg knapp wurde, unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. 1918 das Gesetz für das deutsche Branntweinmonopol. 2017 - fast genau 100 Jahre später - soll es fallen.

Foto: apa/Patrick Seeger

Berlin - Das Aus für das fast 100 Jahre alte Branntweinmonopol rückt auch in Deutschland näher. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzesentwurf, wonach die europaweit einmalige Subventionierung von kleinen Schnapsbrennereien Ende 2017 ausläuft. Deutschland setzt damit entsprechende Vorgaben aus Brüssel um. Die EU hatte bereits vor zwei Jahren eine letzte Frist bis 2017 gesetzt, um die staatlichen Hilfen zu beenden.

Wenn der Bundestag zustimmt, enden die Subventionierung der etwa 670 deutschen Kartoffel- und Getreidebrennereien bereits Ende 2013. Für die mehr als 20.000 kleinen Obstbrennereien gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2017. "Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei", sagte Agrarstaatssekretär Peter Bleser (CDU). Deshalb werde es für diese Brennereien auch nach 2017 noch steuerliche Vergünstigungen geben.

Garantiesumme über Marktpreis

Für ihren Rohalkohol, der für Spirituosen, aber auch für Medikamente und Kosmetika verwendet wird, erhalten die Brennereien von der staatlichen Monopolverwaltung bislang eine Garantiesumme oberhalb des Marktpreises. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf rund 80 Millionen Euro. Damit werden allerdings ausschließlich Kleinbetriebe unterstützt, die nur geringe Mengen Alkohol erzeugen.

Das Gesetz für das deutsche Branntweinmonopol war 1918 von Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet worden und im Jahr 1919 in Kraft getreten. Die Regelung wurde damals wegen der Verknappung von Branntwein im Ersten Weltkrieg geschaffen. (APA, 28.11.2012)