Wien - Die bei der Regierungsklausur beschlossene Neuregelung der Studiengebühren hat am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen den Wissenschaftsausschuss passiert. Demnach müssen wie bereits zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten - das sind rund 15 Prozent aller Studenten. Langzeitstudenten zahlen ab dem Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger hingegen 726,72 Euro. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen.

Rückwirkende Sanierung

Mit der Neuregelung wird das vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene "alte" Gebührenmodell verspätet repariert. Die vom VfGH dafür eingeräumte Frist war mit Ende Febraur 2012 ausgelaufen - einige Unis griffen daher zu einer "autonomen" Einhebung von Gebühren, die nach Anfechtungen durch Studenten erneut beim VfGH liegt. Deshalb enthält die Novelle auch einen Passus, mit dem diese autonome Einhebung rückwirkend saniert werden soll.

Ausbau der Stipendien

Ausgebaut wird durch die Neuregelung auch die Studienförderung: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten rund 20.000 Studienbeihilfe-Bezieher höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr - Kostenpunkt: rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr.

ÖVP will "nicht locker lassen"

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle und SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl verwiesen in Aussendungen auf die durch die Novelle sichergestellte "Rechtssicherheit" für Studenten und Unis. ÖVP-Wissenschaftssprecherin Katharina Cortolezis-Schlager will aber weiterhin für höhere Gebühren bzw. weniger Befreiungen kämpfen. Die ÖVP werde "nicht locker lassen": Sie sei nach wie vor davon überzeugt, dass das von Töchterle vorgelegte Gebührenmodell, das Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester vorsieht, das richtige sei. (APA, 28.11.2012)