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Die "Lex Google" wurde zwar entschärft, die Unsicherheit über die Auslegung des Gesetzes ist aber vor allem in der Netzgesellschaft groß.

Foto: EPA/ANDREW GOMBERT

Am Freitagvormittag hat der deutsche Bundestag das Leistungsschutzrecht (LSR) beschlossen. 293 Abgeordnete stimmten dafür, 243 dagegen, drei Abgeordnete enthielten sich. Die Novelle zum Urheberrecht soll den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet gegenüber anderen Werkvermittlern verbessern. Das bedeutet, dass Internet-Suchmaschinenbetreiber wie Google und andere News-Aggregatoren wie die App "Flipboard", die in ihren Diensten Meldungen der Verlage in Ausschnitten verwenden, künftig Lizenzgebühren bezahlen müssen.

Bedenken der Opposition

Nach einer Änderung diese Woche wurde das Herzstück der Novelle, die lizenzpflichtige Verwendung von Kurzzusammenfassungen ("Snippets"), aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Für "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" braucht es also doch keine Lizenzierung. Wie umfangreich lizenzfreie Textausschnitte aber künftig sein können, darauf geht das Leistungsschutzrecht nicht ein. Die Opposition aus Grünen, SPD und Linken befürchtet mit Inkrafttreten eine große Rechtsunsicherheit zur Freude von Abmahnanwälten.

Auch Brüssel könnte noch ein Wort mitsprechen wollen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das deusche Leistungsschutzrecht könnte der Notifzierungspflicht unterliegen, sagte der Jurist Thomas Hoeren dem Blatt. Das bedeutet, dass das Gesetz der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden muss.

Journalisten-Verband gegen LSR

Am Vortag der Abstimmung meldete sich auch der Deutsche Journalisten-Verband zu Wort. Der Gesetzestext würde die Interessen der Urheber nicht ausreichend berücksichtigen, den Journalistinnen und Journalisten vielmehr schaden, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken vergeblich. "Es wäre absurd, wenn deren Interessen nur als Randnotiz im Gesetz erscheinen." Der Journalisten-Verband vermisst die Anerkennung der Urheberrechte, einen "in der Höhe festgelegten angemessenen Vergütungsanspruch" und eine Verwertungsgesellschaft, die die Durchsetzung der Ansprüche garantiere.

Protest der Netzgemeinde

Ganz klar gegen das Leistungsschutzrecht ist die Netzgemeinde. Martin Weigert listet im Netzwertig-Blog auf, wer pro und kontra LSR ist. Er nennt das Gesetz "skandalös". Der Verein Digitale Gesellschaft ruft zum Protest auf, nach dem Motto "Das Recht darf kein netzfreier Raum sein", "Liebling – ich habe Rivva geschrumpft" oder "Darf ich das jetzt noch bloggen?". Blogger Thomas Knüwer rät, die Verlinkung auf Verlagsinhalte ganz zu stoppen. Der Beschluss sei ein "Tiefpunkt der deutschen Netz- und Innovationspolitik".

Österreich: Ähnlicher Entwurf in Arbeit

In Österreich, wo das Justizministerium noch an einem Entwurf für ein neues Urheber- und Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild arbeitet, sucht man nach einer "breit abgestimmten Lösung". Die Netzgemeinde spricht sich auch hier klar dagegen aus.

VÖZ: "Verleger schauen bei Verwertung durch die Finger"

Der Ausgangspunkt ist hierzulande ähnlich wie in Deutschland. "US-Suchmaschinen und News-Aggregatoren verdienen mit den Suchanfragen nach ebendiesen Inhalten gutes Geld, doch die Zeitungen schauen bei der Verwertung durch die Finger", argumentiert der Verlegerverband VÖZ. Das deutsche Leistungsschutzrecht sei "beispielgebend für Österrich", betont Geschäftsführer Gerald Grünberger.

"Auch wenn die Änderungen am Gesetz quasi in letzter Minute nicht zur Rechtssicherheit beitragen werden, wird mit dem Beschluss des Leistungsschutzrechtes in Deutschland ein wichtiger Beitrag zum Schutz journalistischer Inhalte im Web gesetzt. Österreich kann aus der deutschen Leistungsschutzrecht-Debatte lernen, muss aber nun zügig handeln." Grünberger fordert von der österreichischen Regierung einen Zeitplan für die Umsetzung.

Grünberger drängt auf rasche Umsetzung

Kritik sei ernst zu nehmen, sagt Grünberger, doch es brauche "rasche und effiziente Lösungen" – auch um zu verhindern, dass "heimische Medienhäuser gegenüber deutschen Verlagen nicht ins Hintertreffen geraten". Die erwartet sich der Zeitungsverband von einer "kohärenten Politik in den Mitgliedsstaaten der EU" als durch eine Verlagerung der Thematik nach Brüssel.

Grünberger stellt klar, dass man "das Gesetz der deutschen Nachbarn eins zu eins übernehmen" könne. Die Spielregeln müssen unmissverständlicher formuliert werden. "Wir wollen Rechtssicherheit für unseren Content", erklärt der Verbandsgeschäftsführer.

Private Nutzer und Blogger soll das Leistungsschutzrecht nicht betreffen. "Die Freiheit im Netz wird nicht gefährdet", sagt Grünberger. "Lesen, Zitieren und Verlinken von Inhalten bleibt für private Nutzer auch weiterhin frei."

Verein Quintessenz: Erlöse für Verlinkung?

Genau das befürchtet aber Georg Markus Kainz vom Verein Quintessenz: Eine mögliche Konsequenz des Leistungsschutzrechts könnte sein, "dass das akademische Zitieren nicht mehr (gebührenfrei) möglich ist, sobald Publikationen kommerziell erfolgreich sind, da der Zitatgeber dann auch am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt sein möchte." Weiters stamme nur ein geringer Teil der Suchergebnisse von Verlagsinhalten, erinnert Kainz. Das Gros der Ergebnisse komme von Bloggern, Kleinunternehmen und Privatleuten. "Sollen hier die User wie bei Google Page Ad an den Verkaufserlösen von Google beteiligt werden", fragt Kainz.

Medienwissenschafter Wittenbrink: "Wegezoll" wie im Mittelalter

Der Grazer Medienwissenschafter Heinz Wittenbrink rechnet nicht damit, dass Google einem Inhalte-Anbieter etwas dafür bezahlen wird, dass es ihn in seine Suchmaschine aufnimmt und vergleicht das Leistungsschutzrecht mit einem "willkürlichen Wegezoll, wie ihn am Ende des Mittelalters die Raubritter erhoben haben".

Längerfristig sieht der Medienwissenschafter sogar ein Risiko für alle Webnutzer, wenn eine Gruppe von Inhalteanbietern privilegiert wird. Das widerspreche dem "Grundprinzip des Webs, in dem alle Inhalte gleich behandelt werden", so Wittenbrink. Das Leistungsschutzrecht, ob in Deutschland oder Österreich, würde "ein inzwischen überholtes Geschäftsmodell" künstlich sichern und Innovationen erschweren. "Es droht, den Abstand der hiesigen Internetwirtschaft von der in den USA und anderen Ländern weiter zu vergrößern", warnt Wittenbrink. "Es wäre fatal, wenn es nicht mehr möglich ist, auf Inhalte im Web zu verlinken und sie – in den Grenzen des Urheberrechts – zu zitieren. Dabei darf es keine Rolle spielen, wer verlinkt."

Der Medienwissenschafter favorisiert die Regelung in Frankreich, "weil sie die Freiheit zu verlinken nicht einschränkt". Hier wurde ein Fonds für digitale Innovation eingerichtet, den Google mit 60 Millionen Euro füllt. "Dass sich in Frankreich der Präsident persönlich um diese Angelegenheit kümmert, ist ebenfalls ein Vorbild für Österreich und Deutschland", so Wittenbrink.

Beim VÖZ hingegen stößt das französische "Gentlemen's Agreement" zwischen Google und Verlegern auf Ablehnung. Geschäftsführer Grünberger: "Das sind für Google ja doch nur Peanuts. Wir wollen Rechtssicherheit in diesem Zusammenhang, was auch im Interesse von Google und den Nutzern sein muss."

Kobuk hat "höherrangiges Zitatrecht"

Keine Probleme durch ein ähnliches Leistungsschutzrecht wie in Deutschland erwartet der Medienwatchblog Kobuk. Initiator Helge Fahrnberger beruft sich auf ein "höherrangiges Zitatrecht", das durch ein öffentliches Interesse an Medienkritik "relativ leicht argumentierbar" sei. Zum anderen arbeite Kobuk.at nicht gewerblich. Für viele Website-Betreiber stelle sich die Situation allerdings anders dar. Fahrnberger: "Fast keine Websites sind gänzlich nicht-gewerblich, es findet sich meist irgendwo eine Werbeanzeige zum Beispiel des Hosting-Anbieters, wozu natürlich auch Facebook und Twitter zählen. Und welcher Blogger oder Facebook-User will schon in die Nähe der Gefahr kommen, dass ein Richter über diese unklare Situation entscheidet."

"Nicht auszudenken, wenn die deutsche Abmahnindustrie erst einmal auf die Grundfeste der Informationsdemokratie (die 'Referenz') losgelassen wird", so Fahrnberger. Als mögliche Konsequenz des Leistungsschutzrechts "könnte die Verlinkung von Verlagserzeugnissen deutlich zurückgehen. Auch Autorinnen und Autoren werden sich fragen, ob sie längerfristig für Verlage schreiben wollen, die verhindern, dass ihre Texte von Suchmaschinen, Bloggern oder auf Facebook verlinkt werden. Die Verlage tun sich damit letzten Endes selbst keinen Gefallen."

ISPA: "Lose-lose-Situation für alle Beteiligten"

Der Verband der Internet Service Providers Austria (ISPA) spricht von einer "Lose-lose-Situation für alle Beteiligten". Nutzer fänden weniger Inhalte, Bloggern würde ihre Arbeitsgrundlage entzogen und Verlage würden letztlich weniger statt mehr Werbeeinnahmen lukrieren, sagt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert. "Ein derartiger Kompromiss wird beinahe zwangsläufig Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen – daher lehnen wir ihn aus Sicht der Internetwirtschaft ab. Wir befürchten dadurch vor allem Probleme für Start-Ups und sowie kleinere und mittlere Unternehmen". Statt einer nationalstaatlichen Lösung – wie sie der VÖZ favorisiert -, müsse an einer Reform des Urheberrechts gearbeitet werden. Es brauche EU-weit einheitliche Lizenzmodelle für alle Formen von Inhalten. Für den ISPA fallen darunter auch Filme oder Musik.

Angst vor Rechtsunsicherheit bei vibe!at

Auch bei vibe!at lehnt man das Leistungsschutzrecht ab. "Das Internet ist in seiner Architektur anti-monopolistisch ausgerichtet, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger widerspricht schon im Grundsatz dieser Ausrichtung", sagt Joachim Losehand, Projektkoordinator "Urheberrecht für das 21. Jahrhundert" des Vereins der Internetnutzer Österreichs. Journalistische Urheber seien bereits durch das geltende Urheberrecht hinreichend gegen widerrechtliche kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Arbeit geschützt. Nicht nur große Suchmaschinen-Anbieter, auch kleinere als gewerblich eingestufte Aggregatoren und Dienstleister würden von der Lizenzpflicht betroffen sein. Losehand erwartet, dass die "Rechtsunsicherheit durch die deutsche Gesetzesvorlage nicht vermindert, sondern nachhaltig erhöht" werde. Die konkrete Auslegung werde die Gerichte "über Jahre hinweg beschäftigen".

Für Losehand hat Google im Netz in gewisser Weise die Funktion der Verlage eingenommen. "Presseverleger bieten die im öffentlichen Raum notwendigen Plattformen für den gesellschaftlichen Diskurs, Suchmaschinen-Betreiber haben im digitalen Raum eine ähnlich wichtige Aufgabe, sie machen die Inhalte und Diskurse sichtbar und zugänglich. Die Besorgnis, dass diese Funktion durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Schaden der Internet-Öffentlichkeit eingeschränkt oder gestört wird, konnte bislang nicht zerstreut werden", erklärt der Urheberrechtsaktivist.

IAB Austria: Schutz zulasten digitaler Geschäftsmodelle

"Der Schutz von Presseerzeugnissen im Netz geht zu Lasten von digitalen Geschäftsmodellen – mit Ausnahme der der Verlage", ist die Position des Internet Advertising Bureau. Der IAB Austria ist der Förderung der Onlinewerbung verpflichtet. Eine Vorzugsbehandlung bestimmter Unternehmensgruppen kann der Verein daher nicht unterstützen, damit würde "der IAB seine Glaubwürdigkeit und Legitimation verlieren", heißt es.

Auch die Forderung des VÖZ nach einer Werbeabgabe auf Onlinemedien lehnt der IAB Austria ab. Dies gehe zu Lasten des Werbevolumens und würde das Wachstum des digitalen Sektors gefährden. Die Werbeabgabe, ein nationales Spezifikum, schmälert die Budgets für österreichischen Werbeträger. Sie bedeutet für österreichische Unternehmen einen signifikanten Wettbewerbsnachteil, folgert der IAB.

"Die mögliche Ausweitung der Werbeabgabe stellt für den österreichischen Digitalwerbemarkt eine Gefährdung des Wachstums dar", sagt Martina Zadina, Präsidentin des IAB Austria. "Da die Digitalmarketingbudgets durch Einführung der Online-Werbeabgabe schrumpfen würden, käme es unter anderem auch zu Investitionseinschränkungen bei den Medien und Webeträgern." (Sabine Bürger, derStandard.at, 1.3.2013)