
Asylwerber M. wäre freiwillig in die Türkei ausgereist.
Wien/Bregenz - "Moskau einfach" hieß es am Mittwoch für 13 abgewiesene Asylwerber, die meisten davon Tschetschenen. Ursprünglich hätte Fly Niki 38 Menschen, die in Österreich unerwünscht sind, nach Moskau bringen sollen. Bis zuletzt würden aber die individuellen Umstände jedes Flüchtlings wie Flugfähigkeit oder die Einstellung der Asylwerber, freiwillig in ihr Heimatland zu reisen, geprüft, erklärt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Ändern sich die Umstände, räume man eine Frist zur freiwilligen Ausreise ein.
Keine Frist bekam Danial M. aus Bregenz, obwohl er ein gültiges Flugticket in die Türkei gehabt hätte. Der 35-Jährige fürchtet in Russland um sein Leben. M. sei, sagt sein Caritas-Betreuer Harald Quinz, zur Ausreise in die Türkei bereit gewesen. Quinz widerspricht damit Bezirkshauptmann Elmar Zech, der zum Standard gesagt hatte, M. habe die Ausreise verweigert.
"Keine Handhabe mehr"
Die Caritas habe erst nach der Verhaftung des Mannes am Montagabend ein Flugticket in die Türkei vorgelegt (siehe Faksimile), sagt der Leiter der Abteilung Fremdenrecht in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Ernst Schedlberger. "Da hatten wir keine Handhabe mehr." Das sieht man im Innenministerium anders: Die Fremdenpolizei unterstehe der Bezirkshauptmannschaft, sie sei Entscheidungsträger in der Causa Danial M. gewesen. Das Innenministerium sei nur für die operative Umsetzung zuständig, sagt Grundböck.
Die Abschiebung von M. beschäftigt auch den Vorarlberger Landtag. Die Grünen wollen wissen, warum M. kein humanitäres Bleiberecht eingeräumt wurde, warum bei Abschiebungen Grundsätze der Menschlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt werden. Danial M. wurde von seiner schwangeren Frau und seinem kleinen Sohn, die in Österreich Asyl bekamen, getrennt.
M. wurde von der Spezialeinhaft Cobra verhaftet. Schedlbergers Begründung: "Es hatte ja zuvor Demonstrationen und Hungerstreiks gegeben." Die schwangere Ehefrau erlitt beim Polizeieinsatz einen Nervenzusammenbruch, musste ins Krankenhaus gebracht werden. Gegen das Bleiberecht von M. sprechen laut Schedlberger eine bedingte Strafe wegen versuchten Diebstahls und schlechte Deutschkenntnisse. (jub, mana, DER STANDARD, 30.11.2012)