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Holger Stahlknecht, CDU.

Foto: EPA/PETER STEFFEN

STANDARD: Am Mittwoch wollen die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer über einen neuen NPD-Verbotsantrag entscheiden. Warum sind Sie vehement dafür?

Stahlknecht: Ich habe schon im August 2011, also vor Auffliegen der NSU-Terrorgruppe, gefordert, dass eine Partei, die sich auf das Gedankengut der NSDAP bezieht, verboten werden muss. Nachdem die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds bekannt wurde, hat das die Debatte beschleunigt. Ich sehe gute Chancen.

STANDARD: Bei einem Verbot müsste nicht nur festgestellt werden, dass die NPD außerhalb der Verfassung steht, sondern auch, dass sie eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung zur Durchsetzung ihrer Ziele hat. Ist das möglich?

Stahlknecht: Ich bin überzeugt davon. Die Länderinnenminister haben ein Dossier von mehr als 1000 Seiten Material zusammengestellt. Dieses enthält eine Reihe an Beweisen wie Comics, die sich an NS-Ideologie anlehnen. Belegt sind auch Gespräche von Funktionären, die Gewalt als legitimes politisches Mittel sehen.

STANDARD: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verweist bei einem Parteienverbot auf die Verhältnismäßigkeit. Ist diese bei der NPD überhaupt gegeben? Sie hat 6000 Mitglieder, die schaffen doch keinen Umsturz.

Stahlknecht: 6000 NPD-Mitglieder sind 6000 zu viel. Natürlich haben diese keinen Einfluss auf die Bundesregierung, aber die NPD ist in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen vertreten. Man muss diese Verhältnismäßigkeit im Spiegel der deutschen Geschichte sehen. Auch die NSDAP hat klein angefangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein europäisches Gericht in so einer Frage die spezielle deutsche Vergangenheit außer Acht lässt.

STANDARD: 2003 beim ersten Anlauf zu einem Verbotsverfahren hat sich die Politik blamiert, weil so viele V-Leute in der NPD waren, dass das Verfassungsgericht den Antrag gar nicht zugelassen hat.

Stahlknecht: Das wird nicht wieder passieren. Die V-Leute wurden abgeschaltet. Und wir haben eigentlich zwei Materialsammlungen. Ein Dossier, in dem auch Material von V-Leuten des Verfassungsschutzes vorkommt. Und eines, das sich überhaupt nicht auf die V-Leute stützt. Ich gehe davon aus, dass das nichtkontaminierte Material ausreicht.

STANDARD: Wer soll den Antrag beim Verfassungsgericht stellen?

Stahlknecht: Ein starkes Signal wäre, wenn wieder Bundesregierung, Bundestag und die Länder gemeinsam das Gericht anrufen. Das wäre auch ein Zeichen über die Bundesrepublik hinaus. Wir wollen ja keine Partei einfach nur plattmachen, sondern zeigen, dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie ist, die sich nicht alles gefallen lässt.

STANDARD:  Manche Ihrer Kollegen sind skeptisch. Wenn das Verfahren scheitert, triumphiert die NPD.

Stahlknecht: Ein Scheitern wäre auch kein Untergang. Dann hätten wir nach Jahrzehnten endlich eine Grundsatzentscheidung, ob man der NPD juristisch beikommen kann oder nicht.

STANDARD: Würde das die politische Auseinandersetzung ersetzen? Ein Verfahren könnte Jahre dauern.

Stahlknecht: Natürlich nicht, die juristische Schiene ist ja nicht die einzige. Man muss den menschenfeindlichen Argumenten der NPD auf allen Ebenen des Staates entgegentreten. Wir in Sachsen-Anhalt, wo der Ausländeranteil nur zwei Prozent beträgt, arbeiten eng mit der Wirtschaft zusammen, um klarzumachen: Deutschland ist ein Einwanderungsland, die Wirtschaft braucht Zuwanderer. (Birgit Baumann, DER STANDARD, 3.12.2012)