Jener Wiener Neustädter Staatsanwalt, der am Rande des Freispruchs im Tierschützerprozess mit einer "Schießgeste" gegen die feiernden Tierschützer aufgefallen war, muss sich einem Disziplinarverfahren am Oberlandesgericht Graz stellen. Das bestätigte der Mediensprecher des OLG Graz auf derStandard.at-Anfrage.

Strafverfahren eingestellt

Ein Strafverfahren gegen den Staatsanwalt ist indes eingestellt worden, der objektive Tatbestand der gefährlichen Drohung sei nicht erfüllt, hieß es. Das ist der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizministerin Beatrix Karl zu entnehmen. Das Diziplinarverfahren war für die Dauer des Strafverfahrens ruhend gestellt worden.

Der Fall war durch eine ORF-Sendung über den Tierschützerprozess ans Licht gekommen: Eine Redakteurin war im Archivmaterial des ORF darauf aufmerksam geworden, dass der betreffende Staatsanwalt von seinem Fenster aus die feiernden TierschützerInnen beobachtete und mit seiner Hand eine Pistole nachahmte, welche er auf die feiernde Masse richtete. Der Staatsanwalt musste inzwischen seine Funktion als stellvertretender Mediensprecher aufgeben.
 (mas, derStandard.at, 3.12.2012)