Wien - Nachkommen von NS-Vertriebenen könnten bald einen leichteren Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten. Ein entsprechender Passus könnte Teil der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes sein. "Das wird auch Gegenstand der Gespräche mit dem Koalitionspartner sein", hieß es am Dienstag im Büro von Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP).

Der Hintergrund: Die derzeit geltende Regelung geht vom Verlust der Staatsbürgerschaft bei NS-Vertriebenen aus - vor allem auch durch die Annahme einer anderen. Infolge muss die Staatsbürgerschaft rechtlich neu erworben werden. Für die Nachkommen bedeutet das aber, dass sie derzeit keine Chance darauf haben, erleichtert die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Die Historikerkommission der Republik hat vor Jahren auf die Problematik hingewiesen.

Im Oktober haben Rot und Grün nun in Wien einen Antrag im Landtag beschlossen, der den Bund auffordert, für eine Erleichterung zu sorgen. Albert Steinhauser, Justizsprecher der Bundes-Grünen, will, dass die " Vertriebenen so gestellt werden, als ob sie die österreichische Staatsbürgerschaft nie verloren hätten". Steinhauser zum Standard: "Die geltende Rechtslage verkennt die Geschichte. Tatsächlich mussten NS-Flüchtlinge wegen Flucht, Verfolgung und Ausbürgerung und zum eigenen Schutz, um nicht staatenlos zu sein, eine andere Staatsbürgerschaft annehmen." Mit der Änderung werde "historisches Unrecht getilgt". Im Staatssekretariat hält man sich bezüglich der Gesetzesänderungen bedeckt. Es wird nur festgehalten, dass die Gespräche mit der SPÖ "gut laufen". Die Novelle soll Anfang 2013 in Begutachtung gehen.

Entschädigungsfonds endet

Im Nationalrat wird am Donnerstag das Aus für den Entschädigungsfonds beschlossen. Danach gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen. Der Fonds war 2001 eingerichtet und mit 210 Millionen US-Dollar dotiert worden. Laut Nationalratspräsidentin Barbara Prammer sind noch vier Millionen US-Dollar auszuschütten. Mit Stand September 2012 sind 2000 "Auszahlungsvorgänge" in Bearbeitung. Die Schiedsinstanz zur Restitution von öffentlichem Eigentum schließt die Arbeit 2018 ab. Offen sind noch 750 von 2251 Anträgen. (Peter Mayr, DER STANDARD, 5.12.2012)