Verbraucher in der EU haben für Computer und Fernseher wahrscheinlich jahrelang überhöhte Preise bezahlt. Die EU-Kommission schloss am Mittwoch in Brüssel die Verfahren gegen zwei Kartelle von Herstellern von Bildröhren ab, die rund zehn Jahre Absprachen zu Lasten der Verbraucher getroffen hatten, wie die Kommission erklärte. Die Konzerne sollen zusammen insgesamt 1,47 Mrd. Euro Strafen zahlen - nach den Worten von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die "höchste Strafe", die die Behörde in einem Kartellfall jemals verhängt hat.

"Preisabsprachen"

Bei den Unternehmen handelt es sich um Philips, Samsung, LG Electronics, Panasonic, Toshiba, Chunghwa und MTPD. Sie trafen von 1996 bis 2006 "Preisabsprachen, teilten Märkte und Kunden untereinander auf und beschränkten ihre Produktion", urteilte die Kommission. Philips teilte mit, die Entscheidung anfechten zu wollen. "Wir bedauern jede Assoziierung mit einem solchen Verhalten", teilte der Konzern in Amsterdam mit. Die Kommission ist zwar die oberste Wettbewerbsbehörde in der EU, ihre Entscheidungen können aber vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben werden.

Eins der Kartelle agierte laut Kommission im Sektor Bildröhren für Fernsehgeräte und das andere im Sektor Bildröhren für Computerbildschirme; ein Teil der Firmen war an beiden Kartellen beteiligt. Sie gehörten demnach "zu den am besten organisierten Kartellen, die die Kommission bisher untersucht hat". Beide operierten den Ermittlungsergebnissen zufolge auf der ganzen Welt. Es wurde zum Beispiel über Preise für einzelne Abnehmer der Bildschirmteile diskutiert, berichtete die Kommission.

"Es wird zur Geheimhaltung aufgefordert, da eine Offenlegung gegenüber Kunden oder der Europäischen Kommission äußerst schädlich wäre."

Die Behörde zitierte in ihrer Mitteilung auch aus einem Protokoll der Kartellteilnehmer: "Es wird zur Geheimhaltung aufgefordert, da eine Offenlegung gegenüber Kunden oder der Europäischen Kommission äußerst schädlich wäre." Chunghwa tat allerdings genau dies: Weil der Konzern die Kommission als erstes über die Kartelle informierte, profitierte er von einer Kronzeugenregelung und muss nichts zahlen.(APA, 05.12. 2012)