Wien/Moskau - Im Fall des abgeschobenen und nach der Landung in Moskau festgenommenen Tschetschenen Rasambek I. (der STANDARD berichtete) kritisiert der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak die Fremdenbehörden.
Möglicherweise habe Österreich hier das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskonvention gebrochen, welches verbietet, Menschen in Staaten zurückzuschicken, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr ist, sagt Nowak. Sollten Traumatisierung und Haftunfähigkeit I.s amtsbekannt gewesen sein, "hätte man sich vor dem Rückflug versichern müssen, dass dem Mann in Russland kein Gefängnis droht".
Haftunfähigkeit beschieden
Laut dem STANDARD bekannten Unterlagen beschied der Amtsarzt im Polizeianhaltezentrum Hernals dem 47-jährigen Tschetschenen am 29. November 2011 Haftunfähigkeit. Damit schloss er sich dem Befund einer Psychiaterin des in der Schubhaft beratend tätigen Vereins Dialog an, die bei I. Depressionen und Suizidgedanken diagnostiziert hatte. I. wurde noch am selben Tag entlassen.
In Moskau wurde I. wie berichtet wegen Autodiebstahlverdachts inhaftiert. Das allein stelle auch unmittelbar nach einer Abschiebung keinen Menschenrechtsverstoß dar, betont Heinz Patzelt, Amnesty-Generalsekretär in Österreich. Konventionsrechtlich relevant sei vielmehr, "ob im Asyl- und Ausweisungsverfahren alles Nötige berücksichtigt wurde". (Irene Brickner, DER STANDARD, 6.12.2012)