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Wien - Das Image ist zwar peinlich - aber reparabel: Laut aktuellem Korruptions-Wahrnehmungsindex, den Transparency International mittlerweile jährlich für 176 Staaten erstellt, stürzte Österreich im Vergleich zum Vorjahr von Platz 16 auf Platz 25 ab. Lässt man Diktaturen und Schurkenstaaten beiseite, ist das Resultat für die Republik noch beschämender: Bloß Rang 18 unter 23 entwickelten Demokratien - ex aequo mit Irland.

Doch es gibt Anlass zur Hoffnung, dass sich das Land "in den nächsten drei Jahren" wieder deutlich nach vorne arbeitet, erklärt Hubert Sickinger, Politologe und Spezialist für Parteienfinanzierung.

Denn erstens, misst der Verein nicht den tatsächlichen Grad, inwieweit Korruption in den Staaten verbreitet ist. Durch die Auswertung internationaler Studien wird vielmehr ermittelt, wie stark dort Korruption wahrgenommen wird.

Abgestraft statt aufgewertet

Zweitens: Weil hierzulande recht viele Affären aufgeflogen sind, wird Österreichs Politik bei dem Ranking nun "bis zu einem gewissem Grad auch für etwas bestraft, was teilweise in der Vergangenheit liegt", analysiert Sickinger. So treten Teile des Transparenzpakets, in dem sich unter anderem auch ein strengeres Korruptionsstrafrecht findet, erst mit 2013 in Kraft. Deswegen meint auch Franz Fiedler, einst Rechnungshofpräsident, nun im Beirat von Transparency Österreich: "Es gibt jetzt eine Reihe von Gesetzen, die zeigen, dass Korruptionsbekämpfung doch ein Anliegen ist."

Zum Vergleich: Mitte der 2000er-Jahre belegte Österreich den respektablen zehnten Platz - allerdings "unverdient", so Sickinger, weil einige Causen, die es noch aufzuklären gelte, ihren Ursprung genau in dieser Zeit hätten.

Trotz alledem könnten sich die politisch Verantwortlichen keineswegs drei Jahre lang bloß zurücklehnen, um bessere Ergebnisse beim Index abzuwarten. Die Anti-Korruptionsexperten von Transparency verlangen stattdessen weitere Maßnahmen, damit Bestechung künftig besser bekämpft werden kann. So tritt Fiedler dafür ein, die Staatsanwaltschaften vom Weisungsrecht des jeweiligen Justizministers zu befreien, denn: "Das kann ein Tor für Einfluss der Politik sein." Geht es nach dem ehemaligen Ankläger, sollte das Weisungsrecht bei einem Generalstaatsanwalt oder einem Gremium angesiedelt sein, dem die Oberstaatsanwälte angehören.

Gekündigt statt geschützt

Karin Mair wiederum, ebenfalls im Beirat von Transparency und beim Unternehmensberater Deloitte im Bereich Forensik tätig, fordert mehr Schutz für Whistleblower, also Hinweisgeber, ein. "Bisher würden Personen, die Missstände melden, eher als böse Vernaderer denn als edle Aufdecker gelten. Und die Erfahrung zeige auch: "Die meisten sind kurz darauf arbeitslos." Mair besteht daher auf einer Hotline für Hinweise, bei der am besten die Datenschutzkommission für Anonymität garantiert - und eine gesetzliche Definition samt Kriterienkatalog, was genau unter " Whistleblower" zu verstehen ist.

Sein zweifelhaftes Image in Sachen Korruption teilt sich Österreich im EU-Vergleich übrigens vor allem mit den Krisenstaaten der Union: Griechenland ist da mit Platz 94 Schlusslicht, Italien schafft nur den 72. Platz, Spanien und Portugal belegen Platz 30 beziehungsweise 33.

Am unbestechlichsten gelten Skandinaviens Verwaltungen - auf die ersten beiden Ränge des Gesamtindex schafften es Dänemark und Finnland. Weltweit gesehen teilen sich Afghanistan, Nordkorea und Somalia den 174. und damit letzten Platz. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 6.12.2012)