Bild nicht mehr verfügbar.

"Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie erleichtert ich bin": Ute Bock ist bar jeden Mietgeld-Missbrauchvorwurfs.

Foto: REUTERS/Lisi Niesner

Wien - Für Ute Bock kam die Entwarnung Mittwochabend. "Mich hat der Fonds Soziales Wien angerufen. Sie haben die Wohnungsvergabe unseres Vereins überprüft und haben alles für in Ordnung befunden", erzählte die Flüchtlingshelferin dem STANDARD.

Konkret habe man ihr fernmündlich mitgeteilt, dass der vor zweieinhalb Wochen, nach einem Kurier-Bericht über Unregelmäßigkeiten bei der Wohnungsvergabe erhobene Verdacht, der Verein Ute Bock habe Mietbeihilfe für Asylwerber zweckentfremdet, "völlig haltlos" gewesen sei: "Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie erleichtert ich bin. Denn ich habe mir wirklich keinen Vorwurf zu machen", sagt Ute Bock.

Offizielles Schreiben ist am Weg

Iraides Franz, Sprecherin des Fonds Soziales Wien (FSW) bestätigt das: "Der FSW setzt nach einer Überprüfung die Zusammenarbeit mit dem Verein fort", verkündete sie. Ein offizielles Schreiben dieses Inhalts sei schon auf dem Weg, sodass jene 34 Menschen, denen das Ute-Bock-Wohnprojekt in Wien ein Dach über den Kopf gibt, weiterhin bis zu 110 Euro für Einzelpersonen und 220 Euro Mietkostenersatz erhalten werden.

Diese Zahlungen hatte der FSW Mitte November eingestellt. Besagter Zeitungsartikel über einen Streit zwischen dem Verein und einem seiner wichtigsten Förderer, dem Immobilienunternehmen Hans Jörg Ulreich, ließ den kommunalen Sozialgeldgeber misstrauisch werden.

Makler sah Vertrauensbruch

Der Konflikt hatte sich um Rückgabe und Räumung jener rund 30 Wohnungen entzündet, die Ute Bock von Ulreich in Bittleihe - also gratis - zur Verfügung gestellt worden waren. Als der Makler mit der Renovierung beginnen wollte und im Juni die Hausrückgabe verlangte, stellte sich ein Bewohner quer. Er verwies auf einen Untermietvertrag mit dem Verein Ute Bock. Für Ulreich kam das einem Vertrauensbruch gleich: Er war davon ausgegangen, dass zwischen Bewohnern und Verein kein Cent fließe.

Ein zunehmend aggressiver Briefverkehr startete. Zuletzt wurde die Causa der Presse zugespielt - und die FPÖ zeigte Bock wegen unrechtmäßiger Bereicherung an.

Beihilfe "für Wohnzwecke"

Davon könne keine Rede sein, betont der Anwalt Gabriel Lansky, der den Verein Ute Bock in der Sache unentgeltlich vertritt. Die Mietbeihilfe werde für Wohnzwecke verwendet, etwa "Gas und Strom und Haushaltsanschaffungen". Auch schließe der Bittleihe-Vertrag die "entgeltliche Nutzung" der Wohnungen nicht aus.

Ulreich war Mittwochabend nicht zu erreichen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 6.12.2012)