Das Warten auf die Untersuchung nach einer Gewalttat erleben Frauen oft als Qual, sagen Expertinnen. Zumindest die Untersuchung selbst soll verbessert werden.

Foto: Heribert Corn

Wien - Drei kleine Kratzer in der Haut sind bei genauem Hinsehen auf dem Foto erkennen. Auf dem Nasenflügel, der Wange und über der Oberlippe der Frau. Diese klitzekleinen Ritzer zu dokumentieren, kann entscheidend sein. Sie können ein Indiz dafür sein, dass der Betroffenen der Mund zugehalten wurde. Dass etwas passiert ist, wogegen sie sich gewehrt hat.

Doch bei der Sicherung solcher, aber auch schwererer Verletzungen nach Gewalttaten liegt vieles noch im Argen - wie Andrea Berzlanovich sagt. Die Gerichtsmedizinerin der Med-Uni Wien arbeitet als Gutachterin bei Gerichtsverfahren. Dabei muss sie auf die Dokumentation von Verletzungen durch andere zurückgreifen. Diese sei oft lückenhaft oder unachtsam ausgeführt. Das kann sich drastisch auf den Ausgang eines Gerichtsverfahrens auswirken.

Erste Schulungen in Niederösterreich

Berzlanovich hat seit 2010 in einer Arbeitsgruppe an einer standardisierten Checkliste für solche Fälle gearbeitet, die künftig sämtlichen medizinischen Fachkräften als Arbeitsunterlage dienen soll. Wenn kein medizinisches Wissen vonnöten ist, sollen auch Mitarbeiter von Gewaltschutzeinrichtungen diese ausfüllen.

In Niederösterreich sind damit 2013 erste Schulungen in den Landesspitälern geplant, heißt es dazu aus dem Bundeskriminalamt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fordert rasches Handeln und will, "dass das Tool möglichst rasch bundesweit eingesetzt wird".

Dem Standard liegt die Rohfassung des Fragebogens vor, den Vertreter der Ärztekammer, der Gesellschaft für Gerichtliche Medizin und des Innenministeriums (das es finanziert) im Rahmen des Projekts Medpol erarbeitet haben. Darin werden zum Beispiel Angaben zum Ereignis abgefragt und Fragen zum körperliche Zustand der Person gestellt. Auffälligkeiten können Ärzte auf vorgefertigten Skizzen des Körpers beziehungsweise von Körperteilen einzeichnen. Auch Fragen zu Sexualdelikten, Checklisten für die dabei je nach Fall notwendigen Abstriche sind darin aufgelistet.

 

Jörg Pruckner von der Österreichischen Ärztekammer sagt, es sei " demnächst" ein positiver Beschluss der Kammer zur Einführung der Checkliste zu erwarten. Und sollte ein Arzt meinen, das sei "nur wieder etwas zum Ausfüllen", werde er sehen, dass diese "sehr praxistauglich" sei.

Schlechte Erfahrungen mit dem Ist-Zustand nach Gewalttaten machen auch Frauenhilfsorganisationen. Daniela Bernhard vom Notruf für vergewaltigte Frauen streicht hervor, dass einer Betroffenen bei der Beweissicherung nie die Kontrolle über die Situation genommen werden dürfe. Und es wichtig sei, sie nach oft stundenlanger polizeilicher Einvernahme auf die Untersuchung nicht zu lange warten zu lassen. Berzlanovich ergänzt: " Die Untersuchung kann, wenn sie gut abläuft, für Frauen ein wichtiger Schritt sein, das Erlebte zu verarbeiten." (Gudrun Springer, DER STANDARD, 7./8./9.12.2012)