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Grafik: APA

Wien - Die ÖVP hat am Freitag eine Einigung mit dem Koalitionspartner SPÖ in Sachen Pendlerpauschale verkündet. Von einer finalen Einigung will die SPÖ zwar noch nicht sprechen, bis zum Ministerrat am Dienstag erwartet man laut Staatssekretär Josef Ostermayer aber einen erfolgreichen Abschluss: "Wir sind in der letzten Abstimmung der Gesetzestexte", sagte er und zeigt sich mit dem Erreichten auch zufrieden und sieht zahlreiche SPÖ-Ideen verwirklicht.

Künftig soll es zusätzlich zu den bestehenden Steuerfreibeträgen pro gefahrenen Kilometer einen Euro für die Bezieher geben - und zwar direkt ausbezahlt, erklärten ÖAAB-Obfrau Johanna Mikl-Leitner und ihr Generalsekretär, ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger zuvor. Bezieher von kleinen Einkommen sollen insofern profitieren, als ab Jänner 2013 auch Teilzeitkräfte die Pendlerpauschale beziehen können. Außerdem soll der sogenannte "Pendlerzuschlag" für Wenigverdiener von derzeit maximal 141 auf bis zu 290 Euro pro Jahr erhöht werden.

Mit diesen Verbesserungen für Kleinverdiener sieht Mikl-Leitner auch die Forderung von SPÖ-Chef Werner Faymann in der "Kronen Zeitung" (Freitag-Ausgabe) nach einer Besserstellung von Beziehern kleiner Einkommen erfüllt. "Wir sind mit dem Koalitionspartner einig", der Beschluss werde bereits im Ministerrat am kommenden Dienstag fallen, sagte sie. Im Parlament soll die Neuerung im Februar beschlossen werden und rückwirkend mit 1. Jänner 2013 gelten.

Große Pendlerpauschale bleibt

Im Grundsatz bleibt alles wie gehabt: Die "große Pendlerpauschale" erhalten weiterhin diejenigen, deren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist oder wenn deren Benutzung (wegen einer Behinderung oder besonders langer Fahrdauer) nicht zumutbar ist. Der Steuerfreibetrag (brutto) beträgt hier zwischen 372 Euro und maximal 3.672 Euro. Hier sieht Staatssekretär Ostermayer den einzig offenen Punkt in den Lockerungen bei den Zumutbarkeitsregeln, die festlegen, ab wann man das "große" Pendlerpauschale für die Pkw-Nutzung bekommt. Diesen Punkt habe man noch überhaupt nicht besprochen. Er gehe aber davon aus, dass diese Fragen in der Koordinierungssitzung der Regierungsparteien "enderledigt" werden können.

Die "kleine" Pauschale bekommen Öffi-Nutzer ab 20 km; dieser Freibetrag liegt zwischen 696 und maximal 2.016 Euro. Die Neuerung: Künftig bekommt man als Bezieher einer der Pauschalen pro gefahrenem Kilometer einen Euro dazu - und zwar als direkte Auszahlung über das Finanzamt (und nicht als Erhöhung des Freibetrages) - ein "Direktzuschuss", wie Mikl-Leitner sagte. Für 30 km einfache Wegstrecke gibt es beispielsweise pro Jahr 60 Euro in Cash. Deckelung nach oben wird es dabei keine geben.

Eine deutliche Verbesserung soll es für Teilzeitpendler geben: Bisher konnten diese erst ab elf "Pendel-Tagen" Anspruch auf die Förder-Mittel erheben, das "ist gefallen", so die Innenministerin. Künftig bekommen schon jene, die einmal in der Woche pendeln, eine Förderung, und zwar ein Drittel der Pendlerpauschale. Wer zweimal pendelt, bekommt zwei Drittel und ab drei Mal hat man Anspruch auf die volle Pauschale.

Pendel-Zuschlag wird erhöht

Der sogenannte "Pendel-Zuschlag" für jene, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, wird erhöht. Diese Negativsteuer ist abhängig von der einbezahlten Sozialversicherungsabgabe. Machte diese bisher 15 Prozent der SV-Beiträge aus, so soll diese Förderung künftig 18 Prozent der SV-Beiträge ausmachen. Der maximale jährliche Betrag wird von 141 Euro auf 290 Euro ausgeweitet.

Gelockert werden sollen auch die "Zumutbarkeitsbestimmungen": Die "große" Pauschale bekommt derzeit nur, wenn die Autofahrt deutlich kürzer dauert als jene mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (laut Wöginger etwa, wenn die Autofahrt 30 Minuten, die Öffi-Fahrt aber 90 Minuten in Anspruch nimmt). Der Abstand zwischen der Fahrtzeit mit Öffis und Pkw für den Bezug soll verringert werden, so Wöginger.

Auch für Öffi-Nutzer unter 20 Kilometern gibt es künftig eine Förderung: Das sogenannte "Jobticket" können Arbeitgeber auf freiwilliger Basis ausstellen - etwa eine Jahreskarte für die Arbeitnehmer. Der Vorteil: Dieser Betrag ist von Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit, die Arbeitgeber können die Ausgabe absetzen. Ein Ticket wird also billiger.

Mikl-Leitner sprach von der "größten Reform seit der Einführung der Pauschale vor 25 Jahren. Kosten wird das Projekt rund 150 Mio. Euro zusätzlich (2013), insgesamt wird sich die Pendler-Förderung kommendes Jahr mit rund 530 Mio. Euro im Budget niederschlagen.

AK ist zufrieden

Erfreut reagierte die Arbeiterkammer: Die nun von den Regierungsparteien verhandelte Reform erfülle einige der von der AK geforderten Eckpunkte, erklärt AK-Präsident Herbert Tumpel in einer Aussendung. "Ein wichtiger Schritt, der den Pendlerinnen und Pendlern hilft", so der Präsident. Er bedauerte allerdings, dass der Freibetrag "nicht komplett in einen Absetzbetrag umgewandelt wird". Mit dem kilometerabhängigen Fixbetrag werde den Pendlern aber eine "zusätzliche Stütze gegeben, die unabhängig von Einkommen für alle gleich wirkt", so Tumpel. (APA, 7.12.2012)