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In den USA und in Europa unterliegen Generika erleichterten Zulassungsbestimmungen. Es werden keine neuen klinischen Prüfungen, sondern nur der Nachweis der Bioäquivalenz verlangt.

Foto: APA/dpa/Matthias Hiekel

In den USA ist es zu einem aufsehenerregenden Studienergebnis gekommen: Bei dem Antidepressivum Wellbutrin (Wirkstoff Bupropion Hydrochlorid) wurden Bioäquivalenzunterschiede zwischen dem Originalpräparat und dem Generikum namens Budeprion festgestellt. Bupropion wird auch in Europa zur Behandlung von Depressionen und in der Raucherentwöhnung eingesetzt.

Laut der aktuellen Ausgabe der Medizin-Fachzeitschrift "New England Journal of Medicine" führte die Food and Drug Administration (FDA) eine Head-to-Head-Bioäquivalenzstudie für eine Einzeldosis von generischem Budeprion XL 300 Milligramm (langsam freigesetztes Bupropion Hydrochlorid von Impax Laboratories, verkauft von Teva Pharmaceuticals, einem der weltweit größten Generikakonzerne) und dem Originalpräparat Wellbutrin XL 300 Milligramm (Biovail) durch.

Nicht therapeutisch äquivalent

Das Ergebnis: Budeprion XL 300 Milligramm kann nicht als therapeutisch äquivalent zum Originalpräparat angesehen werden. Die Aufnahmerate für das Generikum liegt nur zwischen 77 und 96 Prozent gegenüber jener des Originalpräprates. Die durchschnittliche Plasmakonzentration beträgt nur 75 Prozent. Über den Metabolisierungszeitraum hinweg betrugen die Werte nur 40 Prozent jener des Originalpräparats. Auch die Zeit bis zum Erreichen der maximalen Wirkstoffkonzentration im Blut war unterschiedlich.

"Wir bei der FDA ändern daher die Empfehlungen für die Bioäquivalenz von Buprion-Produkten mit retardierter Freisetzung und haben die anderen Hersteller zu zusätzlichen Bioäquivalenz-Studien aufgefordert", berichten Experten vom Zentrum für Arzneimitteluntersuchungen und- Forschung im New England Journal of Medicine.

Die Frage, wieso die US-Arzneimittelbehörde FDA als international angesehene Institution nicht von Anfang an entsprechend reagiert hat, ist virulent. Laut New England Journal of Medicine wurden nämlich bei der Zulassung des Generikums die Werte aus der Bioäquivalenz-Prüfung einer Formulierung von 150 Milligramm der Wirksubstanz von Generikum beziehungsweise Originalmedikament auf die 300-Milligramm-Produkte hoch gerechnet.

Problematik in Europa nicht gegeben

Für die Europäische Union ist die Angelegenheit von Interesse, was den Umgang mit Generika und Originalpräparaten bzw. Schlussfolgerungen aus Bioäquivalenzstudien angeht. "Der Fall ist spannend und bei uns bekannt. Österreich hat den Fall sogar vor zwei Monaten in die entsprechende Arbeitsgruppe der Europäischen Arzneimittelagentur EMA eingebracht", hieß es von Seiten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

In der Praxis hat die Sache aber derzeit keine Relevanz. Es gebe noch keine Generika davon in der EU, heißt es seitens der AGES. In Europa sei Bupropion Hydrochlorid ausschließlich in Form von Originalpräparaten vor allem in der Behandlung der Depression zugelassen. Somit sei in Europa die Problematik, die in den USA vorliegt, bei diesem Arzneimittel derzeit nicht gegeben. Zukünftig sollten einfache Extrapolationen von einer Dosis auf eine höhere bei der Zulassung von Generika seitens der Arzneimittelbehörden weltweit kritischer begutachtet werden. 

Erleichterte Zulassungsbestimmungen

Die Finanzierer des Gesundheitswesens setzen bei älteren Medikamenten mit ausgelaufenem Patentschutz stark auf  Generika, die sind um Etliches günstiger sind als die Originale. In den USA und in Europa unterliegen sie erleichterten Zulassungsbestimmungen. Es werden keine neuen klinischen Prüfungen, sondern nur der Nachweis der Bioäquivalenz  verlangt. Darunter versteht man bei Originalprodukt und Generikum eine ähnliche Aufnahme, Anflutrate und Wirkstoffkonzentration im Blut über einen gewissen Zeitraum hinweg.

Während die Generika-Industrie immer darauf hinwies, dass angesichts der Bioäquivalenz die Medikamente praktisch ausgetauscht werden könnten, wehrten sich die Originalhersteller teilweise dagegen. Manchmal bringen nach Patentablauf die eigenen Produkte billiger auf den Markt, dann wieder vergeben sie Lizenzen für "Original-Generika" an Produzenten. Die dritte Form ist die Herstellung durch andere Produzenten, so ist in Österreich beispielsweise "Genericon" ein großer Hersteller von Nachahmungs-Präparaten. (red/APA, derStandard.at, 10.12.2012)