Ramallah - Israels Oberster Gerichtshof hat das umstrittene Gesetz zur Bestrafung von Boykottaufrufen gegen Siedlungen im Westjordanland vorerst außer Kraft gesetzt. Die Richter wiesen die siedlerfreundliche Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu an, bis spätestens 14. März Gründe zu nennen, warum das Gesetz nicht aufgehoben werden sollte. Damit sei das Hauptargument der Regierung, das Gesetz werde bisher gar nicht angewandt, für unzureichend erklärt worden, berichtete die Zeitung "Jerusalem Post" am Dienstag.

Strafe von bis zu 10.000 Euro

Das im In- und Ausland heftig kritisierte Gesetz war im Juli 2011 von der Knesset verabschiedet worden. Wer zum Boykott von Waren aus Siedlungen aufruft oder sich dafür einsetzt, die Siedlungen zu meiden, muss demnach mit einer Strafe von umgerechnet bis zu 10.000 Euro rechnen. Schwerer wiegt nach Ansicht von Kritikern jedoch, dass auch Schadenersatz für Boykott-Aufrufe verlangt werden kann, ohne dass die Höhe des Schadens nachgewiesen werden müsse.

Das Gesetz verletzt nach Ansicht von Menschenrechtsgruppen wie Gush Shalom, die gegen das Gesetz klagen, das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zudem nehme es den Palästinensern in Ostjerusalem das Recht, gegen die israelische Besatzung zu protestieren. (APA, 11.12.2012)