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Eine Ausweitung der Vorratsdaten auf das Urheberrecht sei vom Justizministerium nicht geplant

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Die Diskussionen rund um eine Ausweitung des Zugriffs auf Vorratsdaten im Zusammenhang mit dem Urheberrecht werden immer hitziger. Kritisiert wurde vor allem, dass am Diskussionstisch zur Urheberrechtsreform lediglich Vertreter der Verwertungsindustrie sitzen würden und ein Dialog mit der zivilen Bevölkerung abgelehnt wurde.

Kritik von Rechtsanwälten

Auch die Rechtsanwaltskammer hat sich indes zu Wort gemeldet: Sie kritisieren in einer Aussendung die "schleichende Aushöhlung" von Grund- und Freiheitsrechten, die mit einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung einhergehen würde. Der WebStandard hat sich angesichts der verhärteten Fronten beim Justizministerium über die aktuelle Lage informiert.

Justizministerium dementiert

Laut BMJ-Pressesprecher Christian Wigand seien die in den Medien und Pressemeldungen verbreiteten Informationen über einen Plan des BMJ, die Verwendung der Vorratsdaten auf das Urheberrecht auszuweiten, falsch. Weiters habe der Sektionschef Pilnacek einem Hearing des Justizausschusses "in keiner Weise eine derartige Ausweitung bestätigt."

Viele TeilnehmerInnen

Es gebe auch noch keinen Gesetzesentwurf zum neuen Urheberrecht, lediglich Arbeitspapiere und Diskussionsgrundlagen. Insgesamt werden laut Justizministerium 30 Organisationen in die Arbeitsgruppen eingebunden, um Vorschläge zum Urheberrecht abzuliefern. Warum man die von der AKVorrat eingeforderte Teilnahme an der Diskussion abgelehnt hat, wurde mit einem simplen Platzproblem begründet: Es gebe ohnehin schon eine sehr hohe Anzahl an TeilnehmerInnen.

Gegenveranstaltung

Als Gegenveranstaltung zur Urheberrechtsreform im Justizministerium findet am Dienstag von 15:00 bis 18:00 ein von der Piratenpartei organisierter offener Urheberrechtsdialog im Depot statt. Anschließend findet eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik und Netzfreiheits-Aktivisten statt. Moderiert wird die Diskussion von Falter-Redakteurin Ingrid Brodnig. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig. (iw, derStandard.at, 11.12.2012)