ÖAMTC-Jurist: "Schnellere Radfahrer sind auf der Fahrbahn vielleicht besser aufgehoben als auf Radwegen."

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Die im Zuge der geplanten StVO-Novelle vorgesehene Aufweichung der Radwegbenützungspflicht stößt bei vielen ÖAMTC-Mitgliedern auf wenig Verständnis. "Natürlich fragen sich viele Autofahrer, weshalb sie mit ihren Steuergeldern Radwege finanzieren sollen, die dann nicht benutzt werden müssen", so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Diesem Argument stehe der Vorteil der Entkopplung schneller und langsamer Radfahrer gegenüber. Probleme gingen derzeit etwa von relativ schnellen Elektrofahrrädern aus, die zugleich mit Familien den Radweg benützen, so der ÖAMTC: "Schnellere Radfahrer sind auf der Fahrbahn vielleicht besser aufgehoben als auf Radwegen", sagt der Clubjurist.

Unfallstatistiken zeigen, dass sich Konfliktpunkte zwischen Radfahrern nicht beim Nebeneinanderfahren, sondern vor allem an Kreuzungen ergeben. "Durch die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht könnten daher Kreuzungskonflikte verringert werden", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist.

Warnung vor Schnellschüssen

Im Sinne der Verkehrssicherheit warnt Hoffer aber vor unüberlegten Schnellschüssen: "Die StVO-Novelle ist kein Freibrief, die Radwegbenützungspflicht nun überall unkontrolliert aufzulassen. Zuerst muss geklärt werden, wo eine Auflassung sinnvoll und vor allem für die Verkehrssicherheit unbedenklich ist. Es braucht klare Regelungen, wann eine Aufhebung zulässig ist und wann nicht."

Große Bedenken hat der ÖAMTC etwa bei Durchzugsstraßen, wie in Wien etwa Ring, Gürtel oder Zweierlinie. "Eine Aufhebung der Radwegbenützungspflicht ist hier indiskutabel. Ein Verkehrschaos wäre vorprogrammiert", so der ÖAMTC-Experte. (red, derStandard.at, 11.12.2012)